Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SuisseKasse GmbH
Steinhauserstrasse 74, 6300 Zug, ZG
www.suissekasse.ch
+41 (0) 43 399 07 00 | info@suissekasse.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SuisseKasse GmbH

SuisseKasse GmbH ist Inhaber der Betriebebewilligung nach Art. 12 Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), sowie eingetragenes Mitglied im schweizerischen Vermittlerregister bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unter der Registernummer 37925. SuisseKasse GmbH erbringt Leistungen unter der Marke SuissePersonal.

All unsere Berater sind persönlich bei der Finma im Vermittlerregister eingetragen und haften für allfällige Beratungsfehler und dessen Folgen. Ebenfalls verfügen unsere Berater über die entsprechenden Ausbildungen und Kompetenzen und sind zusätzlich Cicero-zertifiziert.

SuisseKasse hat Makler- /oder Zusammenarbeitsverträge mit zahlreichen Versicherungsgesellschaften der Schweiz abgeschlossen und führt jegliche Beratungen komplett unabhängig und ohne Bevorzugung einzelner Partner durch. Es wird keine Gesellschaft bevorzugt oder bevorzugt dargestellt. SuisseKasse ist als Unternehmen unabhängig von Bundesbehörden, Versicherungen und anderen Organisationen.

1. Vorbemerkung

  • a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsauftrag (nachfolgend «Vertrag») Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung der Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») durch die SuisseKasse GmbH (nachfolgend «SuisseKasse») zugunsten von Kundeninnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeberinnen und Auftraggeber»).
  • b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die individuellen Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
  • c) Mit dem Absenden einer Anfrage/eines Auftrages beziehungsweise durch die darauffolgende Zusammenarbeit mit SuisseKasse bestätigen Sie den Erhalt und die Akzeptanz dieser AGB. Die aktuelle Version ist ebenfalls jederzeit als Download auf unserer Website verfügbar.
  • d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

  • a) Der Kunde sendet einen Dienstleistungsauftrag an SuisseKasse, dieser kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen, wird jedoch in jedem Fall schriftlich durch SuisseKasse bestätigt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form, bestätigt durch SuisseKasse.
  • b) Die schriftliche Form der Unterschrift darf durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden.
  • c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.

3. Erbringung der Dienstleistungen

  • a) SuisseKasse erbringt die Dienstleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten und mit ihrem Material.
  • b) SuisseKasse erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Dienstleistungsauftrag.
  • c) SuisseKasse verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem sowie während der Laufzeit dieses Auftrags hinzugewonnenen Know-hows.
  • d) SuisseKasse informiert über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
  • e) SuisseKasse setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • a) Der Auftraggeber bietet SuisseKasse jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
  • b) Der Auftraggeber stellt SuisseKasse sämtliche Unterlagen, Materialien, Informationen etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
  • c) Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 3 Tagen seit Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen teilt der Auftraggeber SuisseKasse unverzüglich schriftlich mit.

5. Vergütung und allgemeine Zahlungsbedingungen

  • a) Es gelten die Preise der jeweils zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste von SuisseKasse.
  • b) Es gelten die Vermittlungsprovisionen der jeweiligen Vereinbarungen.
  • c) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt SuisseKasse dem Auftraggeber die entsprechende Rechnung.
  • d) Rechnungen von SuisseKasse sind, sofern nicht anders vereinbart innert 7 Tagen nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.
  • e) Nach Ablauf dieser 7 Tage tritt der Zahlungsverzug ein, ohne weitere Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber startet das ordentliche Mahnverfahren ab dem 1. Verzugstag.
  • f) Ab dem ersten Verzugstag erfolgt eine kostenfreie Zahlungserinnerung inkl. Nachfrist. Verstreicht diese ohne Zahlungseingang, werden eine erste und zweite Mahnung mit Nachfrist versendet. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
  • g) Erfolgt auch dann kein Zahlungseingang, behält sich SuisseKasse vor, ein ordentliches Betreibungsverfahren in die Wege zu leiten; die Kosten dafür werden dem Schuldner belastet.
  • h) SuisseKasse behält sich bei Nichtbegleichung offener Rechnungen das Recht vor, den Auftrag fristlos zu kündigen oder die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einzustellen, sowie offene Ansprüche geltend zu machen.
  • i) Gegenüber SuisseKasse gilt es nicht zu verrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • j) Mitarbeiter von SuisseKasse sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen befugt.

6. Haftung allgemein

a) Jegliche Haftung der SuisseKasse und ihrer Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

  • b) Der Vertrag wird, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • c) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

8. Externe Unternehmen und Partner: Datenaustausch und Haftung

  • a) SuisseKasse arbeitet mit ausgewählten externen Unternehmen zusammen und lässt gewisse Punkte zusätzlich rechtlich absegnen. Mit offizieller Auftragserteilung an uns wird das Einverständnis erteilt, dass die nötigen Unterlagen an ausgewählte Experten weitergeleitet werden dürfen. SuisseKasse und deren Partner garantieren absolute Diskretion und Verschwiegenheit gegenüber unberechtigten Dritten. SuisseKasse übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Verhalten von berechtigten und unberechtigten Dritten.
  • b) Für alle Verträge mit Versicherungen, Banken und weiteren Institutionen sind die Einzelverträge und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gültig.
  • c) SuisseKasse übernimmt keinerlei Haftung für Verträge und allfällige Änderungen, welche vom Kunden mit den vermittelten Gesellschaften vereinbart werden und umgekehrt.
  • d) SuisseKasse übernimmt keine Haftung, wenn ein Antrag von einer Gesellschaft nicht oder zu spät angenommen wird. Dies liegt einzig im freien Ermessen der entsprechenden Vertragspartner.

9. Datenschutz

  • a) SuisseKasse weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten digital erfasst, verarbeitet und nur zu Zwecken weitergegeben werden, welche der gewünschten Dienstleistung dienen; jeweilige gesetzliche Vorgaben werden jederzeit berücksichtigt und eingehalten.
  • b) Personenbezogene Daten sind streng vertraulich; die Weitergabe und Verarbeitung geschieht ausschliesslich an Institutionen und Gesellschaften, welche in direktem Bezug zur jeweiligen Dienstleistung stehen.
  • c) Die Meldepflicht über Beschwerden, die Beschädigung oder den Verlust von personenbezogenen Daten, die der Verarbeitung zugrunde liegen, besteht gegenseitig und unverzüglich.
  • d) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden die zur elektronischen Datenverarbeitung notwendigen Daten durch SuisseKasse gespeichert.
  • e) Mit jeder Mitteilung an uns bestätigen Sie, dass wir Ihre angegebenen Daten zur Verwendung der gewünschten Anfragen an unsere Partner weitergeben dürfen. Wir haften nicht für fehlende oder falsche Angaben der jeweils anderen Partei.
  • f) Unseren Kunden steht jederzeit das Recht offen, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen; hierfür genügt eine Mitteilung an uns.
  • g) Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Die Verarbeitung der Daten und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschliesslich mit volljährigen Personen.

10. Mitarbeiterrekrutierung

  • a) SuisseKasse nimmt den Auftrag des Auftraggebers entgegen und beginnt nach Vereinbarung mit dessen Bearbeitung.
  • b) Es erfolgt eine Auftragsbestätigung seitens Auftraggebers an SuisseKasse, welche sämtliche Informationen zum gesuchten Stellenprofil und Angaben zur Beschäftigung enthält.
  • c) SuisseKasse rekrutiert Mitarbeiter im ordentlichen Verfahren aufgrund eingegangener Bewerbungen gemäss dem vom Auftraggeber mitgeteilten Anforderungsprofil. Entsprechende Stellenanzeigen werden öffentlich auf verschiedenen Kanälen geschaltet.
  • d) SuisseKasse ist ebenfalls berechtigt, auch ohne gesonderte Stellenausschreibung geeignete Kandidaten aus vorhandenem Portfolio zur Vorstellung zu bringen.
  • e) Geeignete Kandidatenvorschläge werden dem Auftraggeber präsentiert und auf Wunsch Termine zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart. Sofern vom Auftraggeber nicht anders gewünscht, nimmt SuisseKasse an diesen Terminen nicht teil.
  • f) Passende Mitarbeiter werden dem jeweiligen Arbeitgeber vorgestellt. Die Entscheidung über die Zusammenarbeit obliegt dem Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber zu gleichen Teilen.
  • g) Die von SuisseKasse zu einem Kandidaten mitgeteilten Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen des Kandidaten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann SuisseKasse deshalb nicht übernehmen.
  • h) SuisseKasse haftet gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise für das Ergebnis der von vermitteltem Personal erbrachten Leistung, sondern lediglich für die ordnungsgemässe Auswahl und Vorstellung der Mitarbeiter. Die Haftung von SuisseKasse für das Handeln der Arbeitnehmer wird ausgeschlossen.

11. Arbeitnehmervermittlungsvertrag

  • a) Dem Auftraggeber wird mittels Arbeitnehmervermittlungsvertrag der konkretisierte Mitarbeiter vermittelt.
  • b) Grundsätzlich ist der Arbeitnehmervermittlungsvertrag schriftlich abzuschließen. Die schriftliche Form darf durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden.
  • c) Der Abschluss dieses Vertrages begründet die fortan gültigen arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber. SuisseKasse ist nach Abschluss und erfolgreicher Vermittlung frei von jeglichen Rechten und Pflichten dieser arbeitsrechtlichen Beziehung.
  • d) Es gilt die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vermittlerprovision vom Auftraggeber an SuisseKasse zu entrichten. Es gelten die im jeweiligen Vermittlervertrag festgelegten Provisionsbeträge und Bedingungen.
  • e) Jegliche Honorare und Provisionen an SuisseKasse verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer und sind jeweils am 25. des Monats ohne Abzug zu entrichten.

12. Vermittlungsprovision

  • a) Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SuisseKasse den Vertragsabschluss unverzüglich anzuzeigen und die Vergütungsbestandteile als Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision mitzuteilen. Die Vermittlung ist für den Kandidaten kostenlos.
  • b) Sofern der Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 8 Monaten nach Vorstellung durch SuisseKasse erfolgt, wird von einem Zusammenhang der Vorstellung durch SuisseKasse ausgegangen und die Vermittlungsprovision wird geschuldet.
  • c) Hat sich ein Kandidat bereits unabhängig von der Präsentation durch SuisseKasse beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, SuisseKasse hierüber unverzüglich und vor Abschluss des Vermittlervertrages zu unterrichten. Unterbleibt diese Unterrichtung, gilt der Kandidat als durch SuisseKasse vermittelt, und der SuisseKasse steht die vereinbarte Vermittlungsprovision zu.
  • d) Es gilt die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vermittlerprovision vom Auftraggeber an SuisseKasse zu entrichten. Es gelten die im jeweiligen Vermittlervertrag festgelegten Provisionsbeträge und Bedingungen.
  • e) Jegliche Honorare und Provisionen an SuisseKasse verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages wird die Vermittlungsprovision fällig und ist jeweils per Ende des Monats (25.) ohne Abzug zu entrichten.
  • f) Tritt die vermittelte Kandidatin bzw. der vermittelte Kandidat die Stelle nicht an, erfolgt eine Rückerstattung von 100 % der Vermittlungsgebühr.
  • g) Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der dreimonatigen Probezeit beendet, erfolgt eine Rückerstattung von 50 % der Vermittlungsprovision.
  • h) Nach Ablauf der Probezeit von drei Monaten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

13. Inhalte der Webseite und Haftung

  • a) SuisseKasse stellt auf ihren Webseiten Informationen rund um die angebotenen Dienstleistungen dar. Die Seiten sind ständigen Veränderungen und Ergänzungen unterworfen, welche der Aktualisierung der angebotenen Informationen und Funktionen dienen. Die Informationen werden daher ohne Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt.
  • b) SuisseKasse als Betreiber ihrer Webseiten haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschliesslich entgangener Gewinne, welche auf der Nutzung des Informations- und Funktionsangebotes dieser Seiten beruhen.
  • c) Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt SuisseKasse keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.
  • d) Das Abrufen, Kopieren, Abspeichern und das Be- und Umarbeiten der Webseiten, deren Inhalte oder mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Alle darüberhinausgehenden Handlungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

14. Änderungen

  • a) Das Angebot von SuisseKasse kann jederzeit geändert und den marktüblichen Situationen angepasst werden. Als oberstes Prinzip stehen der Erhalt, die Entwicklung und die Weiterführung dieses Internetportals.
  • b) SuisseKasse behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht SuisseKasse Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen, oder ändert SuisseKasse eine von dem Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
  • c) SuisseKasse behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. SuisseKasse informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

15. Allgemeine Bestimmungen

  • a) Grundsätzlich sind alle Verträge schriftlich abzuschließen. Die schriftliche Form darf durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form durch SuisseKasse.
  • b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
  • c) Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt als vereinbarter Ort, der Sitz der SuisseKasse Niederlassung, mit welcher der jeweilige Vertrag abgeschlossen wurde; vorbehaltlich gesetzlich zwingender Gerichtsstände.

Kontakt

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Klara-Marie Beringmeyer
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