BRUTTO-NETTO-RECHNER

LOHNABZÜGE: NETTOLOHN SCHWEIZ BERECHNEN

Mtl. Bruttolohn in CHF

13. Monatslohn

Alter in Jahren

Kirchenmitglied

Verheiratet

Quellensteuerpflichtig

Kanton des Wohnortes

Kinder

Kind hinzufügen

Lohn neu berechnen

ca. -

Nettolohn pro Monat

abzüglich Krankenversicherung

Summe der Abzüge (18.03%)

-
AHV/IV/EO-Betrag
-

Die Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) bilden die 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Sie erhalten dadurch Leistungen im Alter und bei Invalidität. Im Todesfall unterstützt die Versicherung Ihre Angehörigen finanziell.

ALV-Beitrag
-

Die Abkürzung ALV steht für Arbeitslosenversicherung. Durch die Beiträge erhalten Sie angemessen Ersatz bei Erwerbsausfall.

NBU-Beitrag
-

Durch die Beiträge zur Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) sind Sie gegen Unfallkosten abgesichert. Die Kosten für eine Betriebsunfallversicherung werden hingegen vom Arbeitgeber getragen.

KTG-Beitrag
-

Im Rahmen der Krankentaggeldversicherung (KTG) erhalten Sie eine entsprechende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Pensionskasse
-

Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse (2. Säule des Vorsorgesystems) ist für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von aktuell CHF 22'050 obligatorisch (verpflichtend). Genau wie in der 1. Säule erhalten Sie Leistungen im Rentenalter, bei Invalidität sowie im Todesfall (Leistungen für Angehörige).

Quellensteuer
-

Die Quellensteuer wird bei Grenzgängern einbehalten und variiert von Kanton zu Kanton. Auch Personen, die neu in der Schweiz wohnhaft sind, müssen die Quellensteuer bis zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung C leisten.

Kirchensteuer
-

Die Kirchensteuer wird direkt vom Lohn einbehalten, sofern Sie Mitglied in einer anerkannten Kirche sind.

Krankenversicherung für Grenzgänger

ab -

pro Monat

Erläuterung zum Netto-Lohn

Der Netto-Lohn ist der Betrag, auf den Sie nach Abzug aller steuerlich relevanten Ausgaben (z. B. einer privaten Altersvorsorge im Rahmen der Säule 3a, Pensionskassenbeiträge, Berufsauslagen etc.) Steuern zahlen. Die Unterlagen für die Steuererklärung erhalten Sie in der Regel jährlich im Januar.

Anders als beispielsweise in Deutschland werden die Steuern in der Schweiz (mit Ausnahme der Quellensteuer) auch bei Angestellten nicht direkt vom Lohn einbehalten. Stattdessen müssen Arbeitnehmende ebenso wie Selbstständigerwerbende den Betrag gemäß Steuerrechnung an die Finanzbehörde abführen.

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Klara-Marie Beringmeyer
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