Wenn mir etwas passiert: Wer erbt mein Vorsorgekapital?

Die direkten Hinterbliebenen von Versicherten (gemeint sind (Ex-)Ehefrau oder (Ex-)Ehemann sowie Kinder, für die eine Unterhaltspflicht besteht) erhalten eine Hinterlassenenrente der AHV sowie eine Waisen- bzw. Witwen-/Witwerrente der Pensionskasse. Doch was ist eigentlich, wenn es keinen Partner gibt, die versicherte Person kinderlos war oder die Kinder bereits älter als 25 Jahre sind – verfällt das Pensionskassenguthaben einfach? Und was passiert mit anderen Versicherungen wie beispielsweise 3a-Lösungen und Lebensversicherungen? Wir klären auf. 

Pensionskasse: Begünstigtenordnung beachten

Grundlegend gibt es kein Gesetz, welches die Pensionskassen dazu verpflichtet, Altersguthaben an übrige Erben auszuzahlen. Dennoch ist bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen eine einmalige Kapitalauszahlung an potentielle Erben vorgesehen.

Zusätzliches Kapital auf Freizügigkeitskonten oder -policen wird in jedem Fall gemäss der sog. Begünstigtenordnung ausbezahlt. Hier sind vier Stufen vorgesehen. 

1. Stufe

  • eingetragene Lebenspartner und Ehepartner
  • minderjährige Kinder sowie Kinder unter 25, die noch in Ausbildung sind oder ein Studium absolvieren
  • Pflegekinder, für die eine Unterhaltspflicht besteht

2. Stufe

  • Personen, die von dem/der Verstorbenen finanziell erheblich unterstützt wurden
  • die Person, mit der die/der Verstorbene in den letzten fünf Jahren vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt hat bzw. die für den Unterhalt von einem gemeinsamen Kind oder mehreren gemeinsamen Kindern aufkommen muss

3. Stufe

  • volljährige Kinder, die nicht mehr in Ausbildung / im Studium sind
  • Eltern oder Geschwister des/der Verstorbenen

4. Stufe

  • übrige gesetzliche Erben

Ändern der Begünstigtenordnung möglich

Die Reihenfolge der vier Stufen darf nicht verändert werden. Zudem ist Stufe 1 gesetzlich vorgegeben. Allerdings ist es möglich, die Begünstigtenordnung innerhalb der drei fakultativen Stufen (2 bis 4) anzupassen. Das Todesfallkapital kann auch auf mehrere Begünstigte innerhalb einer Stufe verteilt werden. Die Änderung bedarf eines schriftlichen Antrags bei der Vorsorgeeinrichtung zu Lebzeiten. 

Und was ist mit Säule 3a Kapital?

Auch in Bezug auf Säule 3a Guthaben (gebundene Altersvorsorge mit Vorsorgekonten-/depots oder -policen) muss die Begünstigtenordnung beachtet werden. Das Versicherungsrecht definiert, dass sämtliche Policen und Leistungen nach dem Tod einer versicherten Person nicht in dessen Nachlass fallen, sondern gemäss Begünstigtenordnung auszuzahlen sind. Genau wie bei der Pensionskasse, können Versicherte diese Begünstigtenordnung unter Berücksichtigung der vier Stufen zu Lebzeiten individuell regeln.

Vorsicht bei Pflichtteilsverletzung

Sollte die Auszahlung von 3a Guthaben Pflichtteile von Erben verletzen, müssten die Begünstigten entsprechende Ausgleichszahlungen leisten. Die Erben können ihren Pflichtteil mit einer Herabsetzungsklage einfordern. Dies ist meist der Fall, wenn neben dem 3a Guthaben wenig bis kein anderes Vermögen vorhanden ist. 

Lebensversicherung: Auszahlung an Begünstigte

Was für die Säule 3a und das Pensionskassenguthaben gilt, das gilt im Übrigen auch für Lebensversicherungen. In erster Linie bekommt nach Ableben des/der Versicherten die Person die vereinbarte Leistung, die im Vertrag als Begünstigte/r eingesetzt wurde. Pflichtteile sind auch hier zu berücksichtigen.

Übrigens: Todesfallversicherungen werden nicht vom Erbrecht tangiert. Einzig und allein die begünstigte Person hat ein Anrecht auf die vereinbarte Leistung. Pflichtteilsansprüche können Erben bei einer Todesfallversicherung nicht geltend machen.

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