Wenn mir etwas passiert: Wer erbt mein Vorsorgekapital?

Die direkten Hinterbliebenen von Versicherten (gemeint sind (Ex-)Ehefrau oder (Ex-)Ehemann sowie Kinder, für die eine Unterhaltspflicht besteht) erhalten eine Hinterlassenenrente der AHV sowie eine Waisen- bzw. Witwen-/Witwerrente der Pensionskasse. Doch was ist eigentlich, wenn es keinen Partner gibt, die versicherte Person kinderlos war oder die Kinder bereits älter als 25 Jahre sind – verfällt das Pensionskassenguthaben einfach? Und was passiert mit anderen Versicherungen wie beispielsweise 3a-Lösungen und Lebensversicherungen? Wir klären auf. 

Pensionskasse: Begünstigtenordnung beachten

Grundlegend gibt es kein Gesetz, welches die Pensionskassen dazu verpflichtet, Altersguthaben an übrige Erben auszuzahlen. Dennoch ist bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen eine einmalige Kapitalauszahlung an potentielle Erben vorgesehen.

Zusätzliches Kapital auf Freizügigkeitskonten oder -policen wird in jedem Fall gemäss der sog. Begünstigtenordnung ausbezahlt. Hier sind vier Stufen vorgesehen. 

1. Stufe

  • eingetragene Lebenspartner und Ehepartner
  • minderjährige Kinder sowie Kinder unter 25, die noch in Ausbildung sind oder ein Studium absolvieren
  • Pflegekinder, für die eine Unterhaltspflicht besteht

2. Stufe

  • Personen, die von dem/der Verstorbenen finanziell erheblich unterstützt wurden
  • die Person, mit der die/der Verstorbene in den letzten fünf Jahren vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt hat bzw. die für den Unterhalt von einem gemeinsamen Kind oder mehreren gemeinsamen Kindern aufkommen muss

3. Stufe

  • volljährige Kinder, die nicht mehr in Ausbildung / im Studium sind
  • Eltern oder Geschwister des/der Verstorbenen

4. Stufe

  • übrige gesetzliche Erben

Ändern der Begünstigtenordnung möglich

Die Reihenfolge der vier Stufen darf nicht verändert werden. Zudem ist Stufe 1 gesetzlich vorgegeben. Allerdings ist es möglich, die Begünstigtenordnung innerhalb der drei fakultativen Stufen (2 bis 4) anzupassen. Das Todesfallkapital kann auch auf mehrere Begünstigte innerhalb einer Stufe verteilt werden. Die Änderung bedarf eines schriftlichen Antrags bei der Vorsorgeeinrichtung zu Lebzeiten. 

Und was ist mit Säule 3a Kapital?

Auch in Bezug auf Säule 3a Guthaben (gebundene Altersvorsorge mit Vorsorgekonten-/depots oder -policen) muss die Begünstigtenordnung beachtet werden. Das Versicherungsrecht definiert, dass sämtliche Policen und Leistungen nach dem Tod einer versicherten Person nicht in dessen Nachlass fallen, sondern gemäss Begünstigtenordnung auszuzahlen sind. Genau wie bei der Pensionskasse, können Versicherte diese Begünstigtenordnung unter Berücksichtigung der vier Stufen zu Lebzeiten individuell regeln.

Vorsicht bei Pflichtteilsverletzung

Sollte die Auszahlung von 3a Guthaben Pflichtteile von Erben verletzen, müssten die Begünstigten entsprechende Ausgleichszahlungen leisten. Die Erben können ihren Pflichtteil mit einer Herabsetzungsklage einfordern. Dies ist meist der Fall, wenn neben dem 3a Guthaben wenig bis kein anderes Vermögen vorhanden ist. 

Lebensversicherung: Auszahlung an Begünstigte

Was für die Säule 3a und das Pensionskassenguthaben gilt, das gilt im Übrigen auch für Lebensversicherungen. In erster Linie bekommt nach Ableben des/der Versicherten die Person die vereinbarte Leistung, die im Vertrag als Begünstigte/r eingesetzt wurde. Pflichtteile sind auch hier zu berücksichtigen.

Übrigens: Todesfallversicherungen werden nicht vom Erbrecht tangiert. Einzig und allein die begünstigte Person hat ein Anrecht auf die vereinbarte Leistung. Pflichtteilsansprüche können Erben bei einer Todesfallversicherung nicht geltend machen.

Mehr zum Thema:

Finanzberatung (2)

Altersvorsorge für Frauen

Bei Schweizerinnen kommt es häufiger zu Lücken in der Altersvorsorge als bei Schweizern. Insbesondere Babypausen, in denen das zuvor eingezahlte...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Frühpensionierung: alle Infos für Schweizerinnen und Schweizer

Den Job frühzeitig kündigen und Rente beziehen: Wann ist das möglich, kann ich mir das leisten, wie lassen sich etwaige...
SuisseKasse

Teilpensionierung: Alternative zur Frühpensionierung

Eine Frühpensionierung, ohne dass Invalidität der Grund wäre, ist teuer. Wer beispielsweise zwei Jahre früher vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (64 Jahre bei...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

Steht die Pensionierung ins Haus, sollte folgende Frage zeitnah beantwortet werden: “Möchte ich die PK-Rente als einmalige Kapitalauszahlung oder lieber...
SuisseKasse

Pensionskasse: BVG-Guthaben (Säule 2) vorzeitig beziehen – wann möglich?

Ein ordentlicher Bezug der BVG-Rente ist erst nach Erreichen des Rentenalters vorgesehen. Hier haben Sie die Wahl, on Sie das...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Säule 3a vorzeitig auflösen: Wann möglich?

Die Säule 3a ist die perfekte Ergänzung zu der staatlichen und beruflichen Vorsorge in den Säulen 1 und 2. Vorsorgelücken...
Jasin-Isik

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund ums Thema Finanzen. Unser unabhängiges Team aus Berater:innen freut sich auf Sie.

Jasin Isik
Geschäftsführer SuisseKasse GmbH

  • Vermögensaufbau
  • Eigenkapitalerhöhung
  • Säule 3a Altersvorsorge
  • Vorsorge in Säule 3b
  • Steuerberatung
  • Versicherungslösungen
  • Banklösungen
  • Absicherung gegen Erwerbsaufall
  • unabhängige Beratung

Schnell und unbürokratisch: Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Sie können uns schreiben oder kostenlos anrufen. Sie entscheiden.

VOR ORT

Selbstverständlich sind wir nicht nur schriftlich oder telefonisch, sondern auch ganz persönlich vor Ort für Sie da - in der gesamten Schweiz.

Hauptsitz: Zürichstrasse 23, 8607 Seegräben

TELEFON

Sie bevorzugen das gesprochene Wort? Verstehen wir. Rufen Sie uns einfach kostenlos während unserer Servicezeiten an. 

+41 (0) 43 399 07 00

E-MAIL

Sie möchten erst einmal schriftlich Kontakt zu uns aufnehmen? Kein Problem. Wir antworten in der Regel noch am gleichen Tag.

info@suissekasse.ch

Kontakt

kmb

Schreiben Sie uns, rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine 15-minütige Erstberatung am Telefon. Wir freuen uns auf Sie!

Klara-Marie Beringmeyer
SuisseKasse GmbH

1 Step 1
Ich bin mit den aktuell gültigen AGB sowie den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kostenlose Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie - auch am Wochenende - und bleiben dabei gewohnt unabhängig. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 Uhr

+41 (0) 800 450 550

Vertraulicher Umgang mit Ihren Daten:

Datenschutz-1-150x150

Zertifizierte Beratung mit Gütesiegel:

Cicero_certified_rgb-150x150

VBV-zertifizierte ExpertInnen:

vbv-logo-150x150

Steuererklärung schon erledigt?

Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis ab CHF 39.90 und holen das Maximum an Netto für Sie raus.

Scroll to Top