Das Wichtigste zur Vermögensteuer

Die Vermögensteuer wird durch Kantone und Gemeinden erhoben. Allerdings erst ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000 oder mehr. Je nach Kanton und Gemeinde schwanken die Steuersätze zwischen 1,3 ‰ und 10,1 ‰. 

Was bedeutet “steuerbares Vermögen"?

Folgende Posten werden als Vermögen besteuert, wenn sie in der Summe die Freigrenze überschreiten:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Wertpapiere
  • Fondsanteile
  • Hypothekarforderungen
  • private Darlehen
  • Prämiendepots
  • rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
  • Edelmetalle (Gold, Silber etc.)
  • Automobile sowie Schiffe / Boote
  • Pferde und Vieh
  • Kunstsammlungen und Schmuck

Hausrat, Gebrauchsgegenstände und Vorsorgegelder in der Säule 2 oder 3a werden nicht als Vermögen besteuert. Erst bei der Auszahlung müsste beispielsweise das Säule 3a Kapital aus Vorsorgekonten oder Vorsorgefonds zu einem reduzierten Steuersatz versteuert werden. Tipp: Um die Steuerlast abzufedern, lohnt es sich, mehrere 3a Konten / Depots zu unterhalten und sich diese gestaffelt auszahlen zu lassen.

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