Die Vermögensteuer wird durch Kantone und Gemeinden erhoben. Allerdings erst ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000 oder mehr. Je nach Kanton und Gemeinde schwanken die Steuersätze zwischen 1,3 ‰ und 10,1 ‰.
Was bedeutet “steuerbares Vermögen"?
Folgende Posten werden als Vermögen besteuert, wenn sie in der Summe die Freigrenze überschreiten:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Fondsanteile
- Hypothekarforderungen
- private Darlehen
- Prämiendepots
- rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
- Edelmetalle (Gold, Silber etc.)
- Automobile sowie Schiffe / Boote
- Pferde und Vieh
- Kunstsammlungen und Schmuck
Hausrat, Gebrauchsgegenstände und Vorsorgegelder in der Säule 2 oder 3a werden nicht als Vermögen besteuert. Erst bei der Auszahlung müsste beispielsweise das Säule 3a Kapital aus Vorsorgekonten oder Vorsorgefonds zu einem reduzierten Steuersatz versteuert werden. Tipp: Um die Steuerlast abzufedern, lohnt es sich, mehrere 3a Konten / Depots zu unterhalten und sich diese gestaffelt auszahlen zu lassen.