Wer infolge einer Krankheit invalide wird, erhält eine BVG-Invalidenrente durch die Pensionskasse. Bei Invalidität infolge von Unfällen ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Das gilt auch für Nichtberufsunfälle. Die Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 40 % (gemäss IV-Berechnung) ausgezahlt und beträgt den äquivalenten prozentualen Anteil des zuletzt erzielten Jahresverdienstes (also beispielsweise 50 % des Gehalts bei 50 % Invalidität), höchstens jedoch 80 % vom maximal versicherten Lohn (148’200 Franken pro Jahr). Kombiniert mit der IV-Rente aus Säule 1 dürfen die Leistungen nicht mehr als 90 % des letzten Lohnes ausmachen.
Lebenslange Auszahlung und mögliche Kürzungen
Grundlegend wird die UVG-Rente lebenslang ausbezahlt. Zu beachten ist jedoch, dass diese nach Erreichen des Rentenalters gekürzt wird, falls der Unfall, der zur Invalidität geführt hat, mit 45 Jahren oder später stattfand. Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40 % beträgt die Kürzung 1 % pro Differenz zwischen Rentenalter und Verunfallung. Ein Invaliditätsgrad von 40 % und mehr führt zu einer Kürzung von 2 %. Die maximale Kürzung der UVG-Invalidenrente nach Erreichen des Rentenalters beträgt also 40 %.
UVG-Invalidenrente und IV-Rente gleichzeitig beziehen
Die Kombination aus der IV-Invalidenrente und der UVG-Invalidenrente darf nicht mehr als 90 % des vor Eintritt der Invalidität enthaltenen Lohnes ausmachen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Komplementärrente. Nach Erreichen des Rentenalters wird die IV-Rente aus Säule 1 in eine Altersrente umgewandelt, die zusätzlich zur UVG-Invalidenrente (lebenslang) ausgezahlt wird.
Wird die UVG-Rente zusätzlich zur Altersrente in Säule 2 ausbezahlt?
Nein, nach Erreichen des Rentenalters wird die UVG-Rente weitergezahlt, eventuell gekürzt, aber nicht durch die Altersrente der Pensionskasse ergänzt. Sehr wohl erhalten Versicherte jedoch eine Altersrente der AHV aus Säule 1. Hier wird die IV-Rente einfach in eine Altersrente umgewandelt.