Eine Frühpensionierung, ohne dass Invalidität der Grund wäre, ist teuer. Wer beispielsweise zwei Jahre früher vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (64 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei Männern) in Rente geht (der früheste Zeitpunkt), erhält den Rest des Lebens eine um 13,6 % gekürzte AHV-Rente (6,8 % pro vorbezogenem Jahr). Die obligatorischen AHV-Beiträge sind zudem weiterhin bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu entrichten. Auch die Pensionskassen kürzen die Rente (frühestens ab 58 Jahren möglich) bei vorzeitigem Bezug – meistens zwischen 3 und 5 % pro Vorbezugsjahr.
Teilpensionierung als günstige Alternative
Wer nicht mehr voll arbeiten möchte, gleichzeitig aber nicht bereit ist, so viele Abzüge in Kauf zu nehmen, der sollte über eine Teilpensionierung nachdenken. Dabei wird das Arbeitspensum frühestens ab dem 58. Lebensjahr schrittweise reduziert. AHV-Beiträge werden auf Basis des Teilzeiteinkommens gezahlt. Die AHV-Beitragspflicht ist damit in der Regel erfüllt.
Gleichzeitig erlauben viele Pensionskassen, dass bei jedem Schritt der gestaffelten Pensionierung ein Teil des eingezahlten Altersguthabens bezogen wird (als Renten- oder Kapitalleistung). Als “Schritt” gilt dabei eine weitere Reduktion des Arbeitspensums. Die meisten Pensionskassen setzen hier Reduktionen um mindestens 20 % voraus.
Der Teilbezug einer AHV-Rente ist bei der Teilpensionierung NICHT erlaubt. Wer möchte, kann die AHV-Beiträge sogar fünf weitere Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterzahlen und damit Altersguthaben ansammeln. Ob sich das rechnet, muss man im Einzelfall entscheiden. Schliesslich müssen Versicherte in diesem Zeitraum auch auf die ordentliche Rente verzichten.
Säule 3a in Verbindung mit Teilpensionierung
Säule 3a Guthaben kann bereits fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters vollständig und ohne Abzüge angefordert werden. Durch mehrere 3a-Konten oder -Depots ist auch ein steuerlich nachhaltiger gestaffelter Bezug möglich. Hintergrund: Jedes Depot bzw. Konto muss auf einen Schlag vollständig aufgelöst werden.
Grundlegend kann das 3a-Guthaben durch die Teilpensionierung entstehende Lücken schliessen. Allerdings besteht auch die Option, weiter in die Säule 3a einzuzahlen und die Einzahlungen bis zum geltenden Maximalbetrag steuerlich geltend zu machen. Maximal kann die Säule 3a fünf Jahre lang nach Erreichen des Rentenalters weitergeführt werden. Der Beschäftigungsgrad spielt bei der Säule 3a keine Rolle.
Gestaffelte Pensionierung auf einen Blick: Worauf achten?
- Die Steuerpraktiken von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
- So herrscht in manchen Kantonen eine Limitierung der einzelnen Schritte der Teilpensionierung.
- Zusätzlich fordern einige Kantone eine Mindestreduktion des Arbeitspensums.
- Auch die Anzahl der maximalen Kapitalbezüge kann beschränkt sein.
- Beim richtigen Zeitpunkt der Teilpensionierung ist z B. die Entwicklung des Umwandlungssatzes der Pensionskasse zu beachten.
- Überlegen Sie, ob Sie etwaiges Säule 3a-Guthaben beziehen möchten, um PK-Rentenlücken sofort zu schliessen oder lieber weiter in die Säule 3a einzahlen, um steuerliche Begünstigungen zu erhalten.
- Eine vorzeitige Pensionierung (oder Teilpensionierung) ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.
- Stellen Sie sich die Frage, ob Sie das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen wollen. Beim Kapitalbezug wird Kapitalauszahlungssteuer auf den einmaligen Betrag erhoben (hohe Steuerlast). Bei der Rente (langfristige Auszahlung) werden die Steuern nur auf die kleineren Jahresbeträge erhoben.
- Der Teilbezug von AHV-Guthaben ist nicht möglich. Die Beiträge müssen bei der Teilpensionierung weiterhin gezahlt werden.