Steuererklärung selber machen oder erstellen lassen?

Das Jahr neigt sich dem Ende und so wird auch das Thema Steuererklärung bald wieder aktuell. Denn anders als beispielsweise in Deutschland werden die Steuern in der Schweiz nicht direkt vom Lohn einbehalten. Stattdessen müssen Arbeitnehmende in jedem Fall jährlich eine Erklärung abgeben und darin Angaben zu ihren Einkünften im vergangenen Steuerjahr machen.

Steuererklärung: leidiges Thema mit viel Potential

Steuerpflichtige Einnahmen können aus einem Angestelltenverhältnis oder aus selbständiger Arbeit sowie der Vermietung und Verpachtung von Immobilien stammen. Kapitalerträge aus Wertpapiergeschäften, sofern es sich nicht um die Dividende handelt, müssen nicht erklärt werden. Auch Ausgaben werden natürlich berücksichtigt. Und hier kann man tatsächlich jede Menge Fehler machen, indem man steuerlich relevante Ausgaben nicht deklariert. Die Folge: Man zahlt zu viel Steuern. Sollte man die Steuererklärung deshalb immer von einem Profi erstellen lassen oder bekommt man das auch selber hin?

Fast selbsterklärend: digitale Steuererklärung fast überall möglich

Statt Papierform kann man die Steuererklärung heutzutage auch digital ausfüllen. Die Kantone stellen spezielle Assistenten bereit, die mehr oder weniger durch den gesamten Prozess leiten und deshalb auch für Laien geeignet sind. Es ist also durchaus möglich, die Steuererklärung selber zu erstellen, ohne die Hilfe eines Steuerberaters beanspruchen zu müssen. Nicht mal eine Unterschrift ist bei den digitalen Formen mittlerweile mehr notwendig.

Steuerlast mindern: Sparpotential ermitteln und nutzen

Was die Assistenten jedoch nicht können, ist, das Sparpotenzial jedes Einzelnen umfassend auszuschöpfen. Hierzu zählen beispielsweise berufsbezogene Ausgaben, Alimente für Kinder, Spenden an Parteien und gemeinnützige Organisationen, geleistete Prämien für Versicherungen und natürlich Einzahlungen in die Säule 3a des Schweizer Vorsorgesystems.

Grundlegend sind die Kantone naturgemäss auch nicht daran interessiert, dass die Menschen wenig, sondern wenn es eben geht, so viele Steuern wie möglich zahlen. Dennoch ist es das Recht eines jeden Schweizer Bürgers, sämtliche sich im Rahmen der Legalität befindlichen Steuertipps und -tricks zu nutzen, um die individuelle Steuerlast zu minimieren

Steuerberater und Finanzexperten wissen, wo ungenutztes Potenzial schlummert und welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Auch die Termine der einzelnen Kantone sind Steuerexperten bekannt. Die fristgerechte Abgabe ist notwendig, um Mahngebühren zu vermeiden. Grundlegend kann aber auch eine Fristverlängerung beantragt werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich frühzeitig Hilfe holen und die Steuererklärung durch einen Profi erstellen lassen.

Steuererklärung Fristen und Termine

Wann die Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt stark vom jeweiligen Kanton ab. Für gewöhnlich liegen die Abgabefristen aber zwischen dem 31.03 und dem 30.04. – Unternehmen haben ein wenig mehr Zeit. 

Wer rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt, kann sich ein wenig mehr Luft verschaffen und Mahngebühren verhindern. Die Spanne liegt zwischen einer maximalen Fristverlängerung bis zum 31. August sowie dem 31. Dezember. Wer noch länger braucht, muss in jedem Fall mit Aufschlägen rechnen. 

Auf Basis der Steuererklärung berechnet die Steuerverwaltung dann die Steuerlast und versendet eine Rechnung. Der Stichtag hierfür ist in der Regel Ende September oder Ende November.

Tipp: Professionelle Unterstützung nutzen

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