Steuererklärung: die wichtigsten Fristen & Termine

In der Schweiz werden die Steuern nicht direkt vom Lohn einbehalten. Ausnahme: Die Quellensteuer, welche Grenzgänger und Personen, die noch keine entsprechende Aufenthaltsbewilligung besitzen, zahlen müssen. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige die Steuererklärung (jährlich) von der kantonalen Steuerverwaltung mit sämtlichen Ausfüllhilfen und zusätzlichen Formularen. Die Steuererklärung kann elektronisch oder direkt online ausgefüllt werden. Zu welchen Terminen die Steuern einzureichen und zu bezahlen sind, hängt vom jeweiligen Kanton ab.

Steuererklärung abgeben: die Fristen in den verschiedenen Kantonen

Durch die ausgeprägte Autonomie der Kantone ergibt sich die Tatsache, dass sich die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung von Kanton zu Kanton unterscheiden. Für gewöhnlich liegt die ordentliche Abgabefrist jedoch zwischen dem 31.03 und dem 30.04. – jedenfalls für natürliche Personen wie Angestellte. Juristische Personen (Unternehmen mit entsprechender Rechtsform) müssen abweichende Fristen beachten. In der Regel haben Unternehmen einige Monate mehr Zeit, die Steuern einzureichen

Links zu den Infos der einzelnen Kantone:

Fristverlängerung beantragen

Wem es nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, hat die Option, eine Fristverlängerung / Fristerstreckung zu beantragen. Doch auch hier sind Grenzen gesetzt. Die Spanne liegt zwischen einer maximalen Fristverlängerung bis 31.08. sowie dem 31.12..

(Mahn)gebühren

Wird die Steuererklärung nicht zum vorgegebenen Termin eingereicht und wurde keine Fristerstreckung beantragt, so werden Mahngebühren von rund CHF 40.– bis CHF 60.- erhoben. Ein ähnlicher Betrag würde auch für eine noch weitergehende Fristerstreckung nach Absprache fällig.

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