In der Schweiz werden die Steuern nicht direkt vom Lohn einbehalten. Ausnahme: Die Quellensteuer, welche Grenzgänger und Personen, die noch keine entsprechende Aufenthaltsbewilligung besitzen, zahlen müssen. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige die Steuererklärung (jährlich) von der kantonalen Steuerverwaltung mit sämtlichen Ausfüllhilfen und zusätzlichen Formularen. Die Steuererklärung kann elektronisch oder direkt online ausgefüllt werden. Zu welchen Terminen die Steuern einzureichen und zu bezahlen sind, hängt vom jeweiligen Kanton ab.
Steuererklärung abgeben: die Fristen in den verschiedenen Kantonen
Durch die ausgeprägte Autonomie der Kantone ergibt sich die Tatsache, dass sich die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung von Kanton zu Kanton unterscheiden. Für gewöhnlich liegt die ordentliche Abgabefrist jedoch zwischen dem 31.03 und dem 30.04. – jedenfalls für natürliche Personen wie Angestellte. Juristische Personen (Unternehmen mit entsprechender Rechtsform) müssen abweichende Fristen beachten. In der Regel haben Unternehmen einige Monate mehr Zeit, die Steuern einzureichen.
Links zu den Infos der einzelnen Kantone:
- Steuerinfos für den Kanton Aargau
- Steuerinfos für den Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Steuerinfos für den Kanton Appenzell Innerrhoden
- Steuerinfos für den Kanton Basel Landschaft
- Steuerinfos für den Kanton Basel Stadt
- Steuerinfos für den Kanton Bern
- Steuerinfos für den Kanton Freiburg
- Steuerinfos für den Kanton Genf
- Steuerinfos für den Kanton Glarus
- Steuerinfos für den Kanton Graubünden
- Steuerinfos für den Kanton Jura
- Steuerinfos für den Kanton Luzern
- Steuerinfos für den Kanton Neuenburg
- Steuerinfos für den Kanton Nidwalden
- Steuerinfos für den Kanton Obwalden
- Steuerinfos für den Kanton Schaffhausen
- Steuerinfos für den Kanton Schwyz
- Steuerinfos für den Kanton Solothurn
- Steuerinfos für den Kanton St. Gallen
- Steuerinfos für den Kanton Thurgau
- Steuerinfos für den Kanton Tessin
- Steuerinfos für den Kanton Uri
- Steuerinfos für den Kanton Waadt
- Steuerinfos für den Kanton Wallis
- Steuerinfos für den Kanton Zug
- Steuerinfos für den Kanton Zürich
Fristverlängerung beantragen
Wem es nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, hat die Option, eine Fristverlängerung / Fristerstreckung zu beantragen. Doch auch hier sind Grenzen gesetzt. Die Spanne liegt zwischen einer maximalen Fristverlängerung bis 31.08. sowie dem 31.12..
(Mahn)gebühren
Wird die Steuererklärung nicht zum vorgegebenen Termin eingereicht und wurde keine Fristerstreckung beantragt, so werden Mahngebühren von rund CHF 40.– bis CHF 60.- erhoben. Ein ähnlicher Betrag würde auch für eine noch weitergehende Fristerstreckung nach Absprache fällig.
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