Die Quellensteuer in der Schweiz beträgt pauschal 4,5 % für Grenzgänger. Bei Neu-Schweizern, die noch nicht über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, hängt die Quellensteuer vom Wohnort ab. Die Kantonsverwaltung definiert die Höhe der Quellensteuer jedes Jahr neu. Es sind also durchaus Änderungen möglich. Erfahrungsgemäß sind aber die Quellensteuern in den Kantonen Zug und Schwyz sehr niedrig.
Zu beachten sind außerdem die verschiedenen Steuertarife:
Tarif A: Alleinstehende Person
Tarif B: Verheiratete Alleinverdienende
Tarif C: Verheiratete Doppelverdienende
Tarif D: Nebenerwerbseinkünfte
Quellensteuer einsparen: so geht’s
Das größte Sparpotenzial birgt ein Wohnortwechsel. Allein hierdurch kann bei hohen Einkommen Quellensteuer in Höhe von bis zu CHF 4’000 und mehr pro Jahr eingespart werden. Auch bei der Einkommensteuer gibt es starke kantonale Unterschiede.
Weiterführende Infos:
Rückerstattungen beantragen
Zwar wird die Einkommensteuer in der Schweiz nicht wie in Deutschland direkt vom Lohn einbehalten, sehr wohl aber die Quellensteuer. Das bedeutet, dass steuermindernde Aspekte zu einer Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer beitragen können.
Bei der Quellensteuer wird der Prozentsatz progressiv berechnet. Das bedeutet, dass man prozentual mehr Quellensteuer zahlt, je höher das Bruttoeinkommen ausfällt. Während die Quellensteuer bei einem Einkommen (ledig, keine Kinder) von CHF 10’000 / Monat im günstigsten Kanton Zug (Stand 2023) bei 6.63 % und im teuersten Kanton Neuenburg (Stand 2023) bei 18.29 % liegt, sind es bei CHF 4’000 / Monat zwischen 1.89 % und 9.67 %.
Abzugsfähige Kosten
Welche Kosten können bei der Quellensteuer berücksichtigt werden?
- Altersvorsorge in Säule 3a (Änderungen seit 2021 beachten)
- Fahrtkosten für den Arbeitsweg
- Krankheitskosten
- Weiterbildungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Spenden
Hierzu ist ein Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde auszufüllen. Infos stellen die Verwaltungen online bereit:
- Quellensteuer-Rückerstattung Aargau
- Quellensteuer-Rückerstattung Basel-Stadt
- Quellensteuer-Rückerstattung Bern
- Quellensteuer-Rückerstattung Luzern
- Quellensteuer-Rückerstattung Thurgau
- Quellensteuer-Rückerstattung Zug
- Quellensteuer-Rückerstattung Zürich
Lesetipps:
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Heiraten und / oder der Schweiz treu bleiben
Es gilt: Alle Personen, die mit einem/einer Schweizer Staatsbürger/in verheiratet sind, sind von der Quellensteuer befreit. Außerdem gibt es nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Möglichkeit, eine dauerhafte Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zu beantragen. Hierdurch entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Quellensteuer.