Säule 3a vorzeitig auflösen: Wann möglich?

Die Säule 3a ist die perfekte Ergänzung zu der staatlichen und beruflichen Vorsorge in den Säulen 1 und 2. Vorsorgelücken lassen sich durch entsprechende Vorsorgevereinbarungen oder Vorsorgeversicherungen effektiv schliessen. Auch für Selbstständige mit mittlerem Einkommen ist die gebundene Vorsorge oft lukrativer als ein Einkauf in die Pensionskasse – eine Ergänzung ist die steuerlich begünstigte Vorsorge in jedem Fall. Aber was ist, wenn man frühzeitig an das Kapital muss oder möchte? Kann man die Säule 3a Vereinbarung bzw. Versicherung dann auflösen? Wir klären auf. 

Ordentlicher Bezug

Der ordentliche Bezug des Säule 3a Kapitals ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des regulären AHV-Rentenalters möglich (64 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei Männern).

Dabei muss jedes 3a Konto oder Depot auf einen Schlag aufgelöst werden. Das ausbezahlte Geld wird zu einem ermässigten Steuersatz versteuert.

Rentenbezüge wie in Säule 1 und 2, die als normales Einkommen versteuert werden, sind in Säule 3a nicht möglich. Allerdings besteht die Option, mehrere 3a Konten / Depots zu unterhalten und diese nach und nach aufzulösen. Damit lässt sich die Kapitalauszahlungssteuer auf mehrere Jahren verteilen.

Vorzeitige Säule 3a Auflösung in folgenden Fällen möglich 

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Das Gesetz sieht demnach vor, dass Säule 3a Guthaben in folgenden Fällen vorzeitig bezogen werden darf:

  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Bau oder Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum
  • dauerhafter Wegzug aus der Schweiz
  • Todesfall
  • Bezug einer vollen Invalidenrente

Die Regularien ähneln denen der Säule 2. Auch Pensionskassenguthaben darf in den oben genannten Fällen vorzeitig bezogen werden. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede. 

So wird beim Vorbezug der Säule 3a beispielsweise nicht unterschieden, ob Sie aus der Schweiz in einen EU-/EFTA- oder eben Nicht-EU-/EFTA-Staat auswandern. Bei der vorzeitigen Auszahlung der Pensionskasse ist der Bezug auf den überobligatorischen Teil beschränkt, wenn es sich beim Zielland um einen EU-/EFTA-Staat handelt.

Vorbezug zwecks Einkauf in die Pensionskasse

Ferner dürfen Sie das Säule 3a Kapital auch verwenden, um sich in die Pensionskasse einzukaufen. Voraussetzung ist, dass Sie als Angestellte*r eine nachgewiesene Vorsorgelücke aufweisen

Vorsorgelücken entstehen beispielsweise durch beitragsfreie Phasen, wenn Versicherte nicht berufstätig sind. Vor allem bei Frauen, die eine Babypause nehmen, sind Vorsorgelücken üblich.

Ob sich der weitere Einkauf in Säule 2 für Sie rechnet, muss individuell bewertet werden. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Kapitaltransfer von Säule 3 in Säule 2 steuerlich neutral

Der Transfer des Guthabens ist in jedem Fall steuerlich neutral. Es entsteht weder eine Steuerersparnis noch werden Steuern erhoben, wenn das Geld unmittelbar übertragen wird.

Vollständige Auflösung oder Teilbezug

Ist die existierende Vorsorgelücke grösser als das Kapital in der Säule 3a, so ist die Säule 3a Vereinbarung / Versicherung komplett aufzulösen und in die Säule 2 zu überführen.

Ein vorzeitiger Teilbezug der Säule 3a dann möglich, wenn die Vorsorgelücke durch diesen Teilbezug komplett geschlossen werden kann. Das restliche Kapital darf dann in Säule 3a verbleiben.

Wichtig: Informieren Sie sich zwingend darüber, ob das aus Säule 3 in Säule 2 transferierte Kapital in den obligatorischen oder überobligatorischen Teil der Pensionskasse fliesst. Eine gesetzliche Mindestverzinsung ist lediglich für den obligatorischen Teil vorgesehen. Diese soll von zuletzt 1 % auf 0,75 % sinken.

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