Säule 2 (berufliche Vorsorge)

Die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz und ergänzt damit die Absicherung des Existenzminimums durch den Staat in Säule 1 (staatliche Vorsorge).

Sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die CHF 22’050.- oder mehr (aktueller BVG-Mindestjahreslohn) pro Jahr verdienen und mindestens 17 Jahre alt sind, sind automatisch in der zweiten Säule versichert. Arbeitgeber sind für den korrekten Versicherungsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestalter 17 Jahre) verantwortlich.

Finanziert werden die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gemeinsam. Arbeitgeber ziehen den Beitrag zur Pensionskasse automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers ab. Bis zum 24. Lebensjahr decken die Beiträge lediglich die Risiken Tod und Invalidität ab. Erst danach sparen Arbeitnehmer*innen auch für die Altersrente an.

Wichtige Informationen:

Mehr zum Thema:

Finanzberatung (2)

Altersvorsorge für Frauen

Bei Schweizerinnen kommt es häufiger zu Lücken in der Altersvorsorge als bei Schweizern. Insbesondere Babypausen, in denen das zuvor eingezahlte...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Frühpensionierung: alle Infos für Schweizerinnen und Schweizer

Den Job frühzeitig kündigen und Rente beziehen: Wann ist das möglich, kann ich mir das leisten, wie lassen sich etwaige...
SuisseKasse

Teilpensionierung: Alternative zur Frühpensionierung

Eine Frühpensionierung, ohne dass Invalidität der Grund wäre, ist teuer. Wer beispielsweise zwei Jahre früher vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (64 Jahre bei...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

Steht die Pensionierung ins Haus, sollte folgende Frage zeitnah beantwortet werden: “Möchte ich die PK-Rente als einmalige Kapitalauszahlung oder lieber...
SuisseKasse

Pensionskasse: BVG-Guthaben (Säule 2) vorzeitig beziehen – wann möglich?

Ein ordentlicher Bezug der BVG-Rente ist erst nach Erreichen des Rentenalters vorgesehen. Hier haben Sie die Wahl, on Sie das...
Steuererklärung Fristen Kantone Schweiz

Säule 3a vorzeitig auflösen: Wann möglich?

Die Säule 3a ist die perfekte Ergänzung zu der staatlichen und beruflichen Vorsorge in den Säulen 1 und 2. Vorsorgelücken...
Jasin-Isik

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund ums Thema Finanzen. Unser unabhängiges Team aus Berater:innen freut sich auf Sie.

Jasin Isik
Geschäftsführer SuisseKasse GmbH

  • Vermögensaufbau
  • Eigenkapitalerhöhung
  • Säule 3a Altersvorsorge
  • Vorsorge in Säule 3b
  • Steuerberatung
  • Versicherungslösungen
  • Banklösungen
  • Absicherung gegen Erwerbsaufall
  • unabhängige Beratung

Schnell und unbürokratisch: Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Sie können uns schreiben oder kostenlos anrufen. Sie entscheiden.

VOR ORT

Selbstverständlich sind wir nicht nur schriftlich oder telefonisch, sondern auch ganz persönlich vor Ort für Sie da - in der gesamten Schweiz.

Hauptsitz: Zürichstrasse 23, 8607 Seegräben

TELEFON

Sie bevorzugen das gesprochene Wort? Verstehen wir. Rufen Sie uns einfach kostenlos während unserer Servicezeiten an. 

+41 (0) 43 399 07 00

E-MAIL

Sie möchten erst einmal schriftlich Kontakt zu uns aufnehmen? Kein Problem. Wir antworten in der Regel noch am gleichen Tag.

info@suissekasse.ch

Kontaktieren Sie uns.

1 Step 1
Ich bin mit den aktuell gültigen AGB sowie den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kostenlose Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie - auch am Wochenende - und bleiben dabei gewohnt unabhängig. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Montag - Sonntag von 07:00 bis 21:00 Uhr

+41 (0) 800 450 550

Vertraulicher Umgang mit Ihren Daten:

Datenschutz-1-150x150

Zertifizierte Beratung mit Gütesiegel:

Cicero_certified_rgb-150x150

VBV-zertifizierte ExpertInnen:

vbv-logo-150x150

Steuererklärung schon erledigt?

Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis ab CHF 39.90 und holen das Maximum an Netto für Sie raus.