Säule 2 (berufliche Vorsorge)

Die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz und ergänzt damit die Absicherung des Existenzminimums durch den Staat in Säule 1 (staatliche Vorsorge).

Sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die CHF 22’050.- oder mehr (aktueller BVG-Mindestjahreslohn) pro Jahr verdienen und mindestens 17 Jahre alt sind, sind automatisch in der zweiten Säule versichert. Arbeitgeber sind für den korrekten Versicherungsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestalter 17 Jahre) verantwortlich.

Finanziert werden die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gemeinsam. Arbeitgeber ziehen den Beitrag zur Pensionskasse automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers ab. Bis zum 24. Lebensjahr decken die Beiträge lediglich die Risiken Tod und Invalidität ab. Erst danach sparen Arbeitnehmer*innen auch für die Altersrente an.

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