Wer sich selbstständig machen will, muss sich zunächst einmal für die passende Rechtsform entscheiden. Unterschieden wird grundlegend zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften. Hinzu kommen Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
Die Rechtsformen im Überblick
Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile, um Ihnen die Entscheidung für oder gegen eine dieser Rechtsformen zu erleichtern. Übrigens: Die beliebtesten Rechtsformen sind die Einzelfirma (Einzelunternehmen), die GmbH sowie die AG (Aktiengesellschaft).
Einzelunternehmen
Mit Gründungskosten ab etwa 500 Franken ist das Einzelunternehmen schnell und unkompliziert gegründet. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Auch eine Doppelbesteuerung ist nicht vorgesehen. Sofern der Jahresumsatz die Grenze von 100’000 Franken nicht überschreitet, muss man das Einzelunternehmen ausserdem nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Ein vermeintlicher Nachteil besteht in der persönlichen Haftung des alleinigen Inhabers. Zudem ist zu beachten, dass der Firmenname zwar prinzipiell frei wählbar ist, jedoch immer mit dem Familiennamen des Inhabers als Zusatz geführt werden muss.
Gesellschaften
Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass es mehrere “Personen” gibt, denen die Firma gehört. Eine Gesellschaft eignet sich daher bestens für Gründerteams. Unterschiedenen wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafter als natürliche Personen im Vordergrund.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass das eingebrachte Kapital der jeweiligen Gesellschafter im Vordergrund steht.
Genossenschaft
Die Rechtsform der Genossenschaft zeichnet sich durch ein hohes Mitbestimmungsrecht, ausgeprägte Transparenz sowie ein demokratisches Grundprinzip aus. Zu den vorgeschriebenen Organen der Rechtsform zählen die Generalversammlung, eine aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Verwaltung sowie eine Kontrollstelle. Um eine Genossenschaft zu gründen, sind sieben oder mehr Genossenschafter notwendig. Dies können sowohl natürliche, aber auch juristische Personen (z. B. eine GmbH) sein, welche jeweils für das Vermögen der Gesellschaft haften.
Verein
Tatsächlich ist es auch mit einem Verein möglich, wirtschaftlich zu handeln. Die Einschränkung: Der Verein muss einem "ideellen Zweck” unterliegen. Gewinnorientiert darf der Verein also nicht sein. Zudem ist eine Eintragung ins Handelsregister für geschäftlich agierende Vereine zwingend notwendig.
Stiftung
Der in einer Stiftungsurkunde definierte Wille des Stifters bestimmt die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. Da Stiftungen, bis auf wenige Ausnahmen, der behördlichen Aufsicht unterliegen, ist diese Rechtsform für eine Neugründung eines Unternehmens nicht ideal. Eine grosse Bedeutung haben Stiftungen aber häufig als Personalfürsorgeeinrichtungen.
Checkliste: eine Entscheidungshilfe
Sie sind unschlüssig, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben die richtige ist? Eventuell unterstützt Sie die Beantwortung der folgenden Fragen bei Ihrer Entscheidung.
Für Gründungen, die mit wenig Startkapital auskommen müssen oder bei denen das finanzielle Risiko zu Beginn ganz bewusst klein gehalten werden soll, ist das Einzelunternehmen wahrscheinlich die richtige Wahl.
Bei einem hohen Bedarf an Fremdkapital ist die AG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die richtige Rechtsform für Sie. Durch das hohe Stammkapital von 100’000 Franken, von dem mindestens 50’000 Franken eingezahlt sein müssen, entsteht eine hohe Vertrauenswürdigkeit und Bonität.
Bei Einzelunternehmen reicht die einfache Buchführung bis zu einem Jahresumsatz von 500’000 Franken aus - bei einer GmbH oder AG ist die doppelte Buchführung von vornherein obligatorisch.
Ein Einzelunternehmer ist alleiniger Inhaber seiner Unternehmung und wird als natürliche Person besteuert. Das bedeutet: Die Einkommensteuer wird auf Basis des Gewinns unter Berücksichtigung der persönlichen, absetzbaren Ausgaben berechnet. Bei der AG oder GmbH werden die Firmen / Gesellschaften als solche mit der Kapitalsteuer und Gewinnsteuer und die Gesellschafter als Privatpersonen (Einkommensteuer) besteuert (Doppelbesteuerung).
Gibt es ein Gründerteam, ist es nahelegend, eine der verschiedenen Gesellschaftsformen zu wählen. Steht lediglich die eigene persönliche Leistung im Vordergrund und gibt es niemanden, der direkt am Unternehmen beteiligt werden soll, ist hingegen das Einzelunternehmen die richtige Wahl.
Eine GmbH oder AG darf ihren Namen frei wählen, sofern dieser keine Markenrechte verletzt. Einzelunternehmer müssen der Firmierung stets den persönlichen Namen hinzufügen.
GmbH, AG und Einzelfirma im Vergleich
Die GmbH, das Einzelunternehmen sowie die AG sind die drei beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu diesen drei Rechtsformen noch einmal übersichtlich zusammengestellt.
Gründungskosten | ca. 700 Franken | 3'000 Franken und mehr | 3'000 Franken und mehr |
Stammkapital | nicht notwendig | 20'000 Franken | 100'000 Franken |
Steuern | keine Unternehmensbesteuerung | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerung |
Haftung | uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft |
Buchführung | einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) | doppelte Buchführung | doppelte Buchführung |
Eignungsbereich | Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler | Unternehmen mit ausgeprägter Gewinnorientierung | KMU (kleine und mittlere Unternehmen) |
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