Private Altersvorsorge (Säule 3)

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen (3-Säulen-System). Obligatorisch, also verpflichtend, ist lediglich die Säule 1 – die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Arbeitnehmende, die mehr als den BVG-Mindestlohn pro Jahr verdienen, sind ausserdem obligatorisch über den Arbeitgeber in einer Pensionskasse versichert. Hier spricht man von der zweiten Säule (berufliche Vorsorge). Die private Altersvorsorge in Säule 3 ist für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, egal ob angestellt oder selbstständig, optional. Dabei unterscheidet man zwischen der gebundenen Vorsorge in Säule 3a und der ungebundenen (freien) Vorsorge in Säule 3b.

Wieso privat vorsorgen?

Das Leben in der Schweiz ist teuer – teurer als in manch anderem Land in unseren Breitengraden. Der Kapitalbedarf ist dementsprechend hoch. Um im Rentenalter nicht mit deutlich weniger dazustehen und seinen Lebensstandard herunterschrauben zu müssen, sollte man frühzeitig vorsorgen – und zwar privat. Denn die AHV-Altersrente aus Säule 1 beträgt maximal 2’390 Franken – mehr gibt es nicht. Ehepaare erhalten höchstens 150 % der maximalen Altersrente für Alleinstehende – also CHF 3’385 pro Monat. Die ergänzende BVG-Rente ist häufig nur noch ein Tropfen auf den heissen Stein. Wer früher in Rente will, muss ausserdem lebenslange Abzüge einkalkulieren. Selbstständige, die nicht anderweitig durch Investitionen vorsorgen, kommen um einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse und / oder die Vorsorge in den Säulen 3a und / oder 3b nicht herum. Tipp: Auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können als 3a oder 3b Variante abgeschlossen werden

Säule 3a – gebundene (private) Altersvorsorge

Gemäss Verordnung BVV 3 kommen entweder gebundene Vorsorgevereinbarungen mit einer Bankstiftung (Banklösung) oder aber eine gebundene Vorsorgeversicherung bei einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft (Versicherungslösung) infrage.

Vorteile:

  • steuerlich begünstigt
  • dadurch entsprechend sicher

Nachteile:

  • Maximalbetrag geltend
  • Auszahlung an Bedingungen geknüpft

Säule 3b – freie (private) Altersvorsorge

Die Vorsorge in Säule 3b ist vollkommen frei und nur an die individuellen vertraglichen Bedingungen gebunden. Bei vielen Versicherungs- oder Bankprodukten haben Sie die Wahl, ob Sie diese als 3a- oder 3a-Variante abschliessen möchten.

Vorteile:

  • kein Maximalbetrag
  • Vertragsfreiheit

Nachteile:

  • keine direkte steuerliche Begünstigung

Lösungen in Säule 3

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