Pensionskasse: BVG-Leistungen im Rentenalter

Wie hoch ist die Altersrente der Pensionskasse, wann entsteht der Anspruch und was ist eigentlich besser: eine einmalige Kapitalauszahlung oder die monatliche Rente?

Pensionierung: Leistungen im Rentenalter

Ab dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 Jahre bei Männern und Frauen), haben Versicherte Anspruch auf 100 % Altersrente der beruflichen Vorsorge (BVG).

Frühestens kann die BVG ab dem vollendeten 58. Lebensjahr geltend gemacht werden. Allerdings hängt dies massgeblich vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse bzw. der Vorsorgeeinrichtung ab.

Der Auszahlungsbetrag richtet sich letztlich nach dem Altersguthaben sowie dem sog. “Umwandlungssatz”. Dieser wird mit dem Altersguthaben multipliziert.

Rechenbeispiel: 

4.7 % (Umwandlungssatz) x CHF 350’000 (Altersguthaben) = CHF 16’450 (Rente jährlich).

Da es wahrscheinlich ist, dass die Umwandlungssätze in Zukunft sinken, sollte Sie Ihre Altersvorsorge mit Weitblick planen und freiwillige Massnahmen in Säule 3 treffen.

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