Pensionskasse: BVG-Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit

Was passiert, wenn ich erwerbsunfähig werde, also meinen Beruf nicht mehr ausüben kann – welche Leistungen übernimmt die Pensionskasse in so einem Fall? Wir klären auf. 

Existenzsicherung im Krankheitsfall: Leistungen bei Invalidität

Wird ein Versicherungsnehmer invalide (arbeits- und erwerbsunfähig), so erhält dieser neben den Leistungen aus Säule 1 eine sog. Invalidenrente aus der Pensionskasse.

Die Invalidenrente beträgt 6,8% des Guthabens, welches sich aus dem bis dato vorhandenen Altersguthaben zum Zeitpunkt der Invalidität und den künftigen Altersgutschriften (ohne Zins) zusammensetzt.

Kinder des Versicherungsnehmers haben einen Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. 20% der Invalidenrente steht diesen bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer Ausbildung zu. Diese wird aber nicht länger als bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Bis zum Wegfall der Invalidität übernimmt die Pensionskasse die Altersbeiträge für die zu versichernde Person. Längstens jedoch bis zur Pensionierung.

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