Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

Steht die Pensionierung ins Haus, sollte folgende Frage zeitnah beantwortet werden: “Möchte ich die PK-Rente als einmalige Kapitalauszahlung oder lieber als lebenslange monatliche Rente erhalten?” Wir möchten Sie bei der Beantwortung unterstützen. Denn da es je nach Pensionskasse eine Frist von bis zu drei Jahren zu beachten gibt, sollten Sie mit einer Entscheidung nicht zu lange warten.

Lebenslange Rente vs. Kapitalbezug

Die staatliche AHV-Rente kann ausschliesslich als Rente bezogen werden. Bei der beruflichen Rente (Pensionskasse, Säule 2) haben Versicherte hingegen die freie Wahl. Doch was spricht für den Kapitalbezug und was für eine monatliche Rente?

Rentenbezug: das Gewohnte beibehalten

Wer sich für einen lebenslangen Bezug der Rente entscheidet, kann sicher sein, dass lebenslang, wie gewohnt, jeden Monat ein gewisser Betrag auf das eigene Bankkonto überwiesen wird. Damit ändert sich, abgesehen von der Tatsache, dass man für dieses Geld nicht mehr arbeiten muss, nicht viel im Vergleich zu den Vorjahren. Im Falle des eigenen Ablebens erhält der/die Ehepartner*in 60-70 Prozent der Altersrente als lebenslange Hinterbliebenenrente. 

Für wen geeignet?

Die Rente lohnt sich für alle, die Gewohntes beibehalten möchten und sich nicht selber um die Anlage des Vermögens kümmern möchten. Allerdings entscheiden sich auch viele Menschen für einen Rentenbezug, die zusätzliches Säule 3a-Guthaben als “Einmalzahlung” beanspruchen. Auch der Gesundheitszustand und die Lebenserwartung kann eine Rolle bei der Entscheidung spielen. 

Rentenbezug auf einen Blick:

  • Bezug des Pensionskassenguthabens als monatliche Zahlung
  • Rente unterliegt der Einkommenssteuer
  • Pensionierten-Kinderrente in Höhe von 20 % der Altersrente
  • Ehegatte/Ehegattin erhält bei Tod des/der Versicherten 60 % der Altersrente

Kapitalbezug: maximale Freiheit im 3. Lebensabschnitt

Entscheiden Sie sich für den kompletten Kapitalbezug, bestimmen sich selber, was mit Ihrem Pensionskassenguthaben passiert. Sie können dieses beispielsweise weiter investieren und vermehren, vor Inflationsraten sichern und bei Bedarf nur einen Teil für die monatlichen oder jährlichen Kosten verwenden. 

Für wen geeignet?

Der Kapitalbezug eignet sich insbesondere für Personen mit einer hohen AHV-Rente, die bereits einen Grossteil des Lebensstandards deckt. Diese liegt (als ordentliche Vollrente) zwischen mindestens CHF 1195.– und maximal CHF 2390.–. monatlich, abhängig vom erzielten Durchschnittseinkommen und etwaigen AHV-Abzügen. Auch die persönlichen Ziele spielen eine Rolle: Wer beispielsweise Wohneigentum erwerben oder bestehende Darlehen tilgen möchte und dafür Kapital benötigt, entscheidet sich nicht selten für den Kapitalbezug. 

Kapitalbezug auf einen Blick:

  • Kapitalbezug in Höhe von mindestens 25 % des bei der Pensionierung vorhandenen BVG-Altersguthabens
  • Kapital kann frei verwendet und vermehrt werden
  • Schutz vor Inflation durch nachhaltige Geldanlage möglich
  • Kapital kann vererbt werden
  • Kapitalbezug wird einmalig mit einem reduzierten Steuersatz (zwischen 5 und 10 %) besteuert

Kombination auf Rente und Kapitalbezug möglich

Eine Möglichkeit ist, den Betrag als Rente zu beziehen, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Der Rest wird in Kapitalform ausbezahlt. Als weitere Variante ist denkbar, dass ein Lebenspartner die Rente wählt und der andere sein BVG-Guthaben als Kapital bezieht.

Abschliessende Tipps: Worauf achten?

Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig! Bei den meisten Pensionskassen liegt die Frist für den Kapitalbezug bei bis zu drei Jahren. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kapitalauszahlung nicht mehr möglich. Das ideale Alter, ab dem man mit dem Planung des Ruhestands beginnt, liegt zwischen 50 und 55 Jahren. Eventuell kommt ja auch eine Früh- oder Teilpensionierung für Sie in Frage?

Beachten Sie ferner den Umwandlungssatz und dessen Entwicklung, denn dieser bestimmt die Rentenhöhe massgeblich. Ein niedriger Umwandlungssatz führt zu einer deutlich geringeren Rente und maximiert die finanziellen Vorteile des einmaligen Kapitalbezugs.

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