Kommanditgesellschaft (KG) gründen: alle Infos

Die Kommanditgesellschaft (kurz: KG) zählt anders als die GmbH nicht zu den Kapital-, sondern zu den Personengesellschaften. Es muss zumindest eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter eingesetzt werden. Hierbei spricht man vom Komplementär. Als beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditär/e) sind neben natürlichen Personen auch juristische Personen oder Handelsgesellschaften zulässig. Die Kommanditgesellschaft ist keine eigenständige juristische Person, kann aber eigenständig Rechte und Pflichten erwerben. Häufig entscheiden sich Familienunternehmen für eine Kommanditgesellschaft als Alternative zum Einzelunternehmen.

Ein Überblick - Einzelfirma im Vergleich

GmbH oder doch lieber eine andere Rechtsform? In der nachfolgenden Tabelle lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte der drei beliebtesten Rechtsformen für Schweizer Unternehmen kennen.

Gründungskosten ca. 700 Franken 2'600 - 5'600 Franken 3'000 Franken und mehr
Stammkapital nicht notwendig nicht notwendig 100'000 Franken
Steuern keine Unternehmensbesteuerung keine Unternehmensbesteuerung Doppelbesteuerung
Haftung uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen Haftung mit Gesellschaftsvermögen sowie persönliche Haftung des Komplementärs Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft
Buchführung einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) doppelte Buchführung
Eignungsbereich Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler Familienunternehmen, Firmen mit starkem Personenbezug KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
Gewinnverteilung alleiniger Gewinnanspruch des Inhabers Verteilung gemäss Gesellschaftsvertrag gemäss Verhältnis der jeweiligen Anteile
Geschäftsführung meist durch Inhaber des Unternehmens Recht zur Vertretung der KG durch alle Gesellschafter, sofern nicht anders geregelt neutraler Geschäftsführer möglich
Entscheidungsbefugnis / Unternehmenspolitik durch Inhaber durch Komplementär druch Gesellschafterversammlung / Geschäftsführer

Ein Überblick - die KG im Vergleich

Der Ablauf einer KG-Gründung Schritt für Schritt - nachvollziehbar und verständlich erklärt.

Firmenname

Die Wahl des Firmennamens für eine GmbH steht Ihnen frei, solange keine Marken- oder andere Rechte verletzt werden. Im Gegensatz dazu muss ein Einzelunternehmen immer den Familiennamen des Inhabers bei der Firmierung aufführen. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Wahl des Firmennamens zu prüfen, ob dieser noch verfügbar ist, um Probleme zu vermeiden. Eine einfache Online-Überprüfung kann über den zentralen Firmenindex vorgenommen werden: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch). Dem frei wählbaren Firmennamen wird dann die Kurzform des Rechtsform “KG” angefügt.

Gesellschaftsvertrag

Die Kommanditgesellschaft entsteht durch das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags, in welchem die wichtigsten Eckpunkte festgehalten werden. Folgen Punkte kann der Vertrag klären: 

  • Komplementär und Kommanditär
  • Sitz der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft
  • Geschäftsführung
  • Gewinnverteilung

Die Kosten für die notarielle Erstellung / Beglaubigung des Vertrags liegen zwischen CHF 2'000 und 4'000.

Geschäftskonto eröffnen

Ein Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank ist notwendig, um Rechnungen bezahlen und Geld empfangen zu können. Die Einzahlung eines Stammkapitals auf ein Geschäftskonto ist bei der KG, anders als bei der GmbH oder einer AG, nicht notwendig.

Eintrag ins Handelsregister

Durch den Eintrag in das Handelsregister erhält die KG automatisch eine schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die auch für die Abrechnung der Umsatzsteuer erforderlich ist. Allerdings ist zu beachten, dass die Eintragung in das Handelsregister mit Kosten verbunden ist. Es ist mit CHF 600.- bis 800.- zu kalkulieren. Ein Notar unterstützt bei diesem Prozess.

AHV und BVG

Für alle Mitarbeiter:innen, die bei der GmbH angestellt sind, besteht eine Anmeldepflicht bei der AHV/Ausgleichskasse. Falls das Jahresgehalt die BVG-Eintrittsschwelle erreicht, müssen die Mitarbeiter:innen auch bei einer Pensionskasse angemeldet werden. Darüber hinaus ist die Anmeldung bei einer Unfallversicherung obligatorisch.

Mehrwertsteuer

Wenn die Kommanditgesellschaft weniger als CHF 100'000.- Umsatz pro Jahr erzielt, besteht keine pauschale Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine Erklärung zur Mehrwertsteuerpflicht abzugeben, um beispielsweise von Anfang an die Vorsteuer bei Investitionen geltend machen zu können. Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer kann online über die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen.

Versicherungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z.B. Krankenkasse) können weitere Versicherungen für die Firma sowie deren Gesellschafter sinnvoll sein. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Hintergrund: Arbeitgeber sowie Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung sind den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. 

Für die KG selbst sollte eine Betriebs-Haftpflichtversicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen werden.

Weitere wichtige Versicherungen und Vorsorgelösungen für selbstständige Unternehmer sind unter anderem:

Steuern zahlen

Genau wie Einzelunternehmer versteuern die Gesellschafter der KG den Gewinn als Privatperson über die Einkommensteuer. Lediglich beteiligte juristische Personen (möglich als Kommanditär) müssten gegebenenfalls eine Unternehmensbesteuerung (Gewinnsteuer, Kapitalsteuer) beachten. Zudem könnten die Anteile an einer KG auch als Vermögen im Rahmen der Vermögenssteuer relevant werden.

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