Hinterlassenenrente in Säule 1: Leistungen der AHV im Todesfall

Wenn ein/e Versicherte/r stirbt, übernimmt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung Leistungen für Hinterbliebene. Erfahren Sie, welche Ansprüche Sie als Witwe, Witwer oder Nachkommen gelten machen können.

AHV-Leistungen im Todesfall

Um im Todesfall eines/einer Angehörigen, dazu zählen (Ex)-Ehefrau oder (Ex)-Ehemann, finanziell abgesichert zu sein, wurde die Hinterlassenenrente ins Leben gerufen.

Diese wird auch Waisen bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre), alternativ bis zur Beendigung der Ausbildung gewährt (maximal bis zum 25. Lebensjahr).

Bei zeitgleichem Anspruch auf Altersrente wird nur die jeweils höhere Rente ausbezahlt. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Einkommen ab.

Links:

AHV-Witwenrente / -Witwerrente: Anspruch, Höhe, Beginn / Ende

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