Einzelunternehmen gründen: alle Infos

Im Vergleich mit allen anderen Rechtsformen ist das Einzelunternehmen am schnellsten und kostengünstigsten gegründet. Für kleine Betriebe, vor allem, wenn diese von Einzelpersonen geführt werden sollen, überwiegen die Vorteile. Bei stark gewinnorientierten Unternehmen, in denen die persönliche Haftung ausgeschlossen werden soll, wäre gegebenenfalls eine andere Rechtsform - beispielsweise die GmbH oder Aktiengesellschaft - die bessere Wahl.

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um den Gründungsprozess einer Einzelfirma in der Schweiz sowie deren Vor- und Nachteile im Vergleich mit anderen Rechtsformen.

Ein Überblick - Einzelfirma im Vergleich

Einzelunternehmen oder doch lieber eine andere Rechtsform? In der nachfolgenden Tabelle lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte der drei beliebtesten Rechtsformen für Schweizer Unternehmen kennen.

Gründungskosten ca. 700 Franken 3'000 Franken und mehr 3'000 Franken und mehr
Stammkapital nicht notwendig 20'000 Franken 100'000 Franken
Steuern keine Unternehmensbesteuerung Doppelbesteuerung Doppelbesteuerung
Haftung uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft
Buchführung einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) doppelte Buchführung doppelte Buchführung
Eignungsbereich Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler Unternehmen mit ausgeprägter Gewinnorientierung KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Checkliste: Ablauf der Gründung einer Einzelfirma

Der Ablauf einer Firmengründung Schritt für Schritt - nachvollziehbar und verständlich erklärt.

Firmenname

Grundlegend sind Einzelunternehmer bei der Wahl ihres Firmennamens frei. Die einzige Einschränkung: Die Firmierung muss mindestens den Familiennamen des Inhabers bzw. der Inhaber enthalten, da die Einzelfirma keine für sich bestehende juristische Person ist - anders als bei der GmbH oder AG. 

Prüfen Sie zunächst, ob der gewünschte Firmenname noch frei ist. Dies können sie am einfachsten über den zentralen Firmenindex der Schweizerischen Eidgenossenschaft tun: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch)

Handelsregister

Der Handelsregistereintrag ist nicht pauschal obligatorisch, sondern erst ab einem Umsatzerlös von 100’000 Franken im Vorjahr. Auch Angehörige freier Berufe sind per se von dieser Pflicht ausgeschlossen. 

UID Nummer

Die UID Nummer ermöglicht es den Behörden, Unternehmen eindeutig zu identifizieren. Diese Nummer benötigen Sie auch zur Abrechnung der Umsatzsteuer - obwohl diese nicht das gleiche ist wie die in der EU übliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer erhalten Sie automatisch, wenn Sie sich:

  • ins Handelsregister eintragen,
  • die Mehrwertsteuer anmelden, 
  • die AHV-Anmeldung erledigen oder
  • sich einem Branchenregister anschliessen. 

Umsatzsteuer

Mehrwertsteuerpflichtig sind alle Unternehmen, die einen Jahres­umsatz von mindestens CHF 100'000.00 für Leistungen in der Schweiz vorweisen können. Allerdings kann auch die freiwillige Unterstellung zur Mehrwertsteuerpflicht sinnvoll sein - vor allem für Unternehmen, die Leistungen im Ausland erbringen oder grundlegend vom Vorsteuerabzug bei Investitionen profitieren möchten. 

Die Anmeldung zur MWST kann online bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen: Mehrwertsteuer anmelden (admin.ch)

AHV-Anmeldung

Melden Sie Ihre Firma nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Lediglich Mitglieder von Berufsverbänden melden Sie bei der jeweiligen Verbandsausgleichskasse an.

Versicherungen

Als Solo-Selbstständige/r sind Sie freiwillig unfallversichert. Unternehmen mit Mitarbeitenden sind jedoch verpflichtet, diese in einer Unfallversicherung anzumelden und die obligatorische BVG abzuschliessen. Auch andere Versicherungen sind für Selbstständige enorm wichtig. Denken Sie beispielsweise daran, dass Sie nicht gegen Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Auch im Krankheitsfall erhalten Sie keine Lohnfortzahlung von einem Arbeitgeber. Bei dauerhafter Invalidität stehen Ihnen zudem lediglich die Leistungen der 1. Säule zu, sofern Sie sich nicht freiwillig in einer Pensionskasse und / oder über eine 3a-Lösung absichern. 

Wichtige Versicherungen und Vorsorgelösungen für Selbstständige im Überblick:

Versicherungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

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