Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse erhöhen das Altersguthaben und damit die Rente bzw. den Kapitalbezug im Alter. Auch Steuervorteile winken: Zum einen darf die Einzahlung vom steuerbarem Einkommen abgezogen werden. Zum anderen ist Säule 2 Kapital von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit. Erst bei der Auszahlung als Rente oder Kapitalleistung werden entsprechend Einkommenssteuer oder Kapitalauszahlungssteuer (verringerter Steuersatz) erhoben. Aber lohnt sich der Einkauf wirklich und wenn ja: Worauf sollte man achten und welche Regularien gelten?
Höhe der Einkäufe beschränkt
In welcher Höhe Sie sich in die Pensionskasse einkaufen können, erfahren Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. In der Regel ist Ihr individuelles Einkaufspotential im Pensionskassenausweis hinterlegt und von Ihrer bestehenden Beitragslücke abhängig.
Beitragslücken werden nicht nur durch eine Babypause (oft bei Frauen der Fall), einen Aufenthalt im Ausland, Jobwechsel, Scheidung oder eine lange Ausbildungsphase verursacht. Auch Lohnerhöhungen verursachen Beitragslücken, da die bisher in die Pensionskasse einbezahlte Altersrente nicht mehr den neuen Einkommensverhältnissen entspricht.
Freiwilliger Einkauf für hohe Einkommen rentabel
Naturgemäss ist die Steuerersparnis bei hohen Einkommen am deutlichsten. Weil das Einkommen bei Angestellten meist im Laufe der Zeit steigt, kann es sinnvoll sein, zuvor angelegtes Geld (beispielsweise in Säule 3) erst kurz vor der Pensionierung freiwillig in Säule 2 zu stecken.
Schliesslich ist die Rendite bei langem Verbleib von Kapital in der Pensionskasse nicht wirklich hoch. Verrechnet man die einmalige Steuerersparnis beim Einkauf, das Kapital nach Verzinsung nach einer gewissen Laufzeit sowie die fälligen Steuern bei Auszahlung (Kapitalauszahlung), sinkt die Nettorendite mit jedem weiteren Jahr.
Wichtig: Planen Sie den vollständigen oder teilweisen Bezug des Pensionskassenguthabens bei Pensionierung, werden Steuern fällig. Damit Sie nicht die Steuern nachzahlen, die Sie zuvor gespart haben, empfiehlt es sich, den Einkauf nicht später als drei Jahre vor Ihrer Pensionierung zu tätigen.
Weitere Voraussetzungen für PK-Einkauf
Sollten Sie einen Teil des Säule 2 Guthabens zwecks Wohneigentumsförderung vorbezogen haben, müssen Sie diesen Betrag zuerst voll zurückzahlen, bevor ein weiterer Einkauf in die PK möglich ist.
Ausserdem gilt: Die durch den Einkauf resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der folgenden drei Jahre nicht in Kapitalform zurückgezogen werden. Das gilt nur für den exakten Betrag des Einkaufs inkl. Verzinsung. Das gesamte Guthaben, das vor dem freiwilligen Einkauf bestand, wird von davon nicht berührt.
Freiwillige Einkäufe dürfen Sie jedoch dann drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen (trotz Vorbezug für Wohneigentum) wieder tätigen, wenn die Summe des Einkaufs sowie der Vorbezüge nicht grösser ist als die maximale Einkaufssumme.
Einkauf für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die mehr als den BVG-Mindestjahreslohn von CHF 21‘330.– verdienen, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der Pensionskasse zu versichern. Selbstständige mit Angestellten können sich ggfs. der Pensionskasse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschliessen. Für Mitglieder von Berufsverbänden mit eigener Pensionskasse ist diese eine Alternative. Gehören Sie weder einem Berufsverband an und haben auch keine Angestellten, treten Sie der Stiftung Auffangeinrichtung BVG bei, um den obligatorischen Betrag in der Pensionskasse zu versichern.
Säule 2 Einkauf mit Auswirkungen auf Säule 3a
Grundlegend ist die Vorsorge in Säule 3a für sehr viele Selbstständige Schweizerinnen und Schweizer die attraktivere Lösung. Denn zwar ist man (bzw. sind die Angehörigen) über die Pensionskasse bei Invalidität und Todesfall abgesichert, doch eine individuelle Anpassung ist nicht möglich. Kinderlose und unverheiratete Personen zahlen entsprechend für eine Hinterlassenenrente, die sie selber nicht beanspruchen können.
Auch Angestellte profitieren oftmals stärker davon, ihr Geld in eine gebundene Vorsorgevereinbarung bzw. -versicherung anzulegen, statt weitere, freiwillige Einkäufe in ihre Pensionskasse zu tätigen.
Für Selbstständige reduziert sich ausserdem der Maximalbetrag in Säule 3a vom grossen auf den kleinen Betrag. Statt 34’416 Franken (bzw. maximal 20 % des Nettoeinkommens) für Selbstständige ohne Pensionskasse, dürfen entsprechend nach dem Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nur noch 6’883 Franken auf 3a Vorsorgedepots und -konten eingezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.