Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Obligatorisch ist erst einmal nur die 1. Säule – die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die 2. Säule – der berufliche Vorsorge in einer Pensionskasse – ist für alle Arbeitnehmenden Pflicht, wenn der Lohn den aktuellen BVG-Mindestsatz von CHF 21’510 erreicht. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen und genau wie Arbeitnehmer*innen auch in der 3. Säule privat fürs Alter vorsorgen.
Lernen Sie die drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge kennen und erfahren Sie, welche Massnahmen Sie selbst ergreifen können, um etwaige Vorsorgelücken zu schliessen – oder sogar ein kleines (oder auch grosses) Vermögen aufzubauen. Wir beraten Sie umfassend und unabhängig zu den Vorsorgelösungen verschiedener Schweizer Banken und Versicherungen. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss oder Wechsel eines Vorsorgeprodukts.
Säule 1
Die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge setzt sich aus Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) zusammen. Diese Form der staatlichen Vorsorge ist für alle Schweizerinnen und Schweizer obligatorisch.
Säule 2
Die berufliche Vorsorge – bestehend aus beruflicher Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie Unfallversicherungsgesetz – ist für alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen von 21’330 Franken pro Jahr obligatorisch.
Säule 3
Die 3. Säule der schweizerischen Altersvorsorge umfasst gebundene Vorsorgeprodukte wie Vorsorgefonds und Vorsorgepolicen, aber auch vollkommen freie Massnahmen wie beispielsweise Lebensversicherungen, Wertpapiere und Wohneigentum.
Professionelle Beratung: Vorsorgelösungen im Vergleich
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