Altersvorsorge für Selbstständige

Selbstständige Schweizerinnen und Schweizer sind lediglich in der 1. Säule obligatorisch versichert. Ergänzend ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (Säule 2) möglich. Besonders nachhaltig ist eine private Vorsorge in den Säulen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge)

Säule 1 für Selbstständige obligatorisch

Die Versicherung in Säule 1 ist für alle Schweizerinnen und Schweizer ab 17 Jahren obligatorisch – also auch für Selbstständige. Anders als in einem Angestelltenverhältnis werden die Beiträge jedoch nicht automatisch vom Lohn einbehalten. Die Beiträge werden stattdessen provisorisch auf Basis der Angaben des oder der Selbständigen oder anhand der Vorjahressteuer-Werte von der Ausgleichskasse angefordert.

Wer gilt als Selbstständigerwerbende/r?

Selbstständige (im Sinne der AHV) sind Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften. Selbstständigerwerbende arbeiten ferner unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.

Inhaber einer AG oder GmbH werden wie die eigenen Angstellten bewertet und können sich in deren Pensionskasse versichern.

Beitragshöhe für Selbstständige in der AHV, IV und EO

  • Die Beitragshöhe bemisst sich auf Basis des Einkommens und liegt zwischen 5.371 und 10 Prozent. 
  • Der Mindestbetrag beträgt CHF 503 jährlich. 
  • Hinzu kommen Verwaltungskosten von maximal 5 Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge sowie ein von der Familienausgleichskasse abhängiger prozentualer Beitrag an die Familienzulagen.
  • Wer den Mindestbeitrag von CHF 503 pro Jahr bereits als Angestellte*r geleistet hat, sollte das der Ausgleichskasse mitteilen. Diese wird dann den Mindestsatz von 5.371 Prozent ansetzen. 
  • Selbstständige im Nebenerwerb mit selbstständigen Einkünften von höchsten CHF 2’300 pro Jahr sind von weiteren Beiträgen befreit. Liegt das selbstständige Einkommen über diesem Betrag, muss man sich bei der Ausgleichskasse im jeweiligen Kanton anmelden. 

Die konkreten Beiträge – je nach Kanton – können Sie mit dem Beitragsrechner der Informationsstelle AHV/IV nachvollziehen.

Freiwillige Altersvorsorge

Selbstständige können sich freiwillig in die Pensionskasse (Säule 2) einkaufen, wenn der BVG-Mindestjahreslohn von CHF 21‘330.–  erreicht wird. Der Vorteil: Die freiwilligen Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden – helfen also dabei, Steuern zu sparen. Allerdings ist die Rendite durch die Einzahlung in Säule 2 nicht besonders hoch. Zudem sinkt die Nettorendite (alle Steuern einberechnet) mit jedem weiteren Jahr, in dem das Kapital in Säule 2 verbleibt. 

Deutlich rentabler und ebenfalls steuerlich begünstigt sind freiwillige Einzahlungen in Säule 3a. Dazu zählen gebundene Vorsorgeversicherungen (Vorsorgepolice, fondsgebundene Vorsorgepolice) sowie Vorsorgevereinbarungen (VorsorgekontoVorsorgefondsstrukturierte Produkte).

Insgesamt können Selbstständige bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens in Säule 3a einzahlen und von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der maximal abzugsfähige Betrag liegt bei CHF 34’416 jährlich.

Penisonskassenlösung bei hohen Einkommen rentabel

Das AHV-pflichtige Einkommen reduziert sich durch Einkäufe in die Pensionskasse um 50 Prozent der Einkaufssumme. Im Gegensatz dazu gilt in Säule 3a ein Maximalbetrag von aktuell CHF 34’416. Der Einkauf als Selbstständige*r in die Pensionskasse lohnt sich deshalb vor allem bei sehr hohen Einkommen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich unabhängig beraten und vergleichen Sie die verschiedenen Pensionskassenlösungen und Säule 3a Produkte miteinander. Grundlage sollte stets Ihr Einkommen sowie Ihr persönliches Anlageziel sein.

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