Altersleistungen in Säule 1: AHV-Leistungen im Rentenalter

Wie hoch ist die Altersrente der AHV für Alleinstehende, was gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften und ab wann hat man eigentlich Anspruch auf Altersleistungen? Wir klären auf. 

Leistungen der AHV im Alter

Wie hoch die AHV-Altersleitungen effektiv ausfallen, hängt massgeblich von zwei Faktoren ab: zum einen vom Durchschnittseinkommen, zum anderen von den AHV-Abzügen.

Das Minimum liegt bei CHF 1225.-, das Maximum bei CHF 2450.- pro Monat. Wer als Pensionär zusätzliches Anspruch auf Witwen-/Witwerrente hat, erhält die jeweils höhere Rente ausbezahlt.

Wer zum Bezug einer Kinderrente berechtigt ist, erhält diese zwar voll ausbezahlt, doch die Summe aller Bezüge darf nicht über der maximalen Alters-/Invalidenrente liegen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden 150 % des gemeinsamen Alterseinkommen als Höchstgrenze zugrunde gelegt.

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