Die zu den Kapitalgesellschaften zählende Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist neben der GmbH eine der am häufigsten verwendeten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Neben dem Ausschluss der persönlichen Haftung aller Aktionäre besteht ein klarer Vorteil der Aktiengesellschaft in der sehr guten Aussenwirkung. Zudem ist es relativ leicht für Privatpersonen und juristische Personen, sich als Investor an einer AG zu beteiligen. Das notwendige Mindest-Stammkapital ist mit 100’000 Franken verglichen mit anderen Rechtsformen recht hoch.
Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um den Gründungsprozess einer AG in der Schweiz sowie deren Vor- und Nachteile im Vergleich mit anderen Rechtsformen.
Ein Überblick - die AG im Vergleich
AG oder doch lieber eine andere Rechtsform? In der nachfolgenden Tabelle lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte der drei beliebtesten Rechtsformen für Schweizer Unternehmen kennen.
Gründungskosten | ca. 700 Franken | 3'000 Franken und mehr | 3'000 Franken und mehr |
Stammkapital | nicht notwendig | 20'000 Franken | 100'000 Franken |
Steuern | keine Unternehmensbesteuerung | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerung |
Haftung | uneingeschränkte Haftung des Inhabers mit Privatvermögen | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft | Haftung nur mit Vermögen der Gesellschaft |
Buchführung | einfach (bis 500'000 Franken Jahresumsatz) | doppelte Buchführung | doppelte Buchführung |
Eignungsbereich | Handwerksbetriebe, kleine Handelsbetriebe, Künstler | Unternehmen mit ausgeprägter Gewinnorientierung | KMU (kleine und mittlere Unternehmen) |
Checkliste: Ablauf der Gründung einer GmbH
Der Ablauf einer GmbH-Gründung Schritt für Schritt - nachvollziehbar und verständlich erklärt.
Firmenname
Anders als bei einem Einzelunternehmen können Sie den Firmennamen bei der Aktiengesellschaft - ebenso wie bei der GmbH - frei wählen. Wichtig ist jedoch, dass Sie keine bestehenden Markenrechte oder Ähnliches verletzen. Der Name muss sich von anderen bereits in der Schweiz eingetragenen Unternehmen unterscheiden. Prüfen Sie die Firmierung bestenfalls vorab online über den zentralen Firmenindex: Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch)
Definition des Gesellschaftssitzes
Haben Sie bereits ein Büro bzw. eine Produktionsstätte gemietet oder erworben? Oder wollen Sie sogar ein neues Geschäftsgebäude bauen? Vielleicht möchten Sie die AG zunächst auch von Ihrem privatwohnsitz aus führen? Ein Firmensitz ist neben dem Firmennamen eine Grundvoraussetzung für die Gründung.
Bestimmung der Organe
Neben mindestens einem Gründungsaktionär (natürliche oder juristische Person) müssen Sie noch die Organe der AG bestimmen:
- die Generalversammlung gemäss Art. 698 ff. OR
- den Verwaltungsrat gemäss Art. 707 ff. OR
- die Revisionsstelle gemäss Art. 727 ff. OR
Wichtig: Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Direktor muss einen Wohnsitz in der Schweiz besitzen.
Eröffnung eines Bankkontos + Einzahlung des Kapitals
Eröffnen Sie nun ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank, auf dem Sie das Gründungskapital einzahlen. Das obligatorische Gesellschaftskapital (Aktienkapital) beträgt mindestens CHF 100'000, der Nennwert muss mindestens einen Rappen betragen. In der Summe sind 20 % oder mehr (mindestens jedoch CHF 50’000) des Gründungskapitals in Schweizer Franken oder einer Fremdwährung einzuzahlen oder durch Sacheinlagen zu decken.
Erstellung + Beglaubigung Gründungsdokumente
Für die Gründung einer AG benötigen Sie eine Gründungsurkunde sowie eine Satzung (Statuten). Diese können Sie von einem Anwalt erstellen lassen. Dieser muss die Dokumente ohnehin beglaubigen.
Über folgende Punkte sollten die Gründungsdokumente Aufschluss geben:
- Firmenname
- Geschäftssitz
- Zweck der Gesellschaft / Branche
- Organe der AG
- Höhe des Aktienkapitals sowie Anzahl der Aktien
- Versammlungsbedingungen der Generalversammlungen
- Verwaltungsräte
- Revisor
Eintrag ins Handelsregister
Sobald sämtliche Dokumente erstellt und beglaubigt wurden, kann die Aktiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Durch diesen Eintrag wird die Gründung komplett. Sie können im Anschluss daran Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Die Eintragung ins Handelsregister schlägt mit Kosten in Höhe von CHF 600.- bis CHF 800.- zu Buche.
Freigabe des Geldes auf Sperrkonto
Legen Sie der Bank den Handelsregisterauszug vor, um das sich auf dem Sperrkonto befindliche Kapital freizugeben.
Anmeldung bei Ausgleichskasse
Für alle Beschäftigten in einer AG ist es erforderlich, sie bei der AHV / Ausgleichskasse anzumelden. Wenn das Jahresgehalt der Mitarbeiter die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge (BVG) erreicht, müssen diese auch bei einer Pensionskasse angemeldet werden. Darüber hinaus ist eine Anmeldung bei einer obligatorischen Unfallversicherung (UVG) erforderlich.
Wichtige Versicherungen abschliessen
Zusätzlich zu den obligatorischen Versicherungen können weitere Versicherungen für die Firma und ihre Inhaber sinnvoll sein. Eine Überlegung ist beispielsweise die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, da Arbeitgeber und Personen mit einer arbeitgeberähnlichen Stellung von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind. Für die AG selbst sollte auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um sich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu schützen.
Hier sind weitere wichtige Versicherungen und Vorsorgelösungen, die für selbstständige Unternehmer relevant sein können:
- Unfallversicherung
- Taggeldversicherung
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Private Altersvorsorge (Säule 3a / 3b)
Für juristische Personen wie die GmbH können zusätzlich folgende Versicherungen sinnvoll sein:
Steuern zahlen
Während Einzelunternehmer den erwirtschafteten Gewinn als Privatperson über die Einkommensteuer versteuern, unterliegen Gesellschaften der Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass die AG sowohl Gewinnsteuer als auch Kapitalsteuer zahlen muss.
Die Aktionäre, sofern sie natürliche Personen sind, müssen ihre ausgeschütteten Dividenden als Einkommen versteuern (Einkommensteuer). Zusätzlich werden Anteile an einer AG auch als Vermögen betrachtet und unterliegen gegebenenfalls der Vermögenssteuer.
Was die Mehrwertsteuer betrifft, besteht keine pauschale Pflicht, diese auszuweisen, solange die AG einen Jahresumsatz von weniger als CHF 100'000.- erzielt. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich freiwillig zur Mehrwertsteuerpflicht zu erklären - zum Beispiel, um die Vorsteuer bei Investitionen von vornherein geltend machen zu können. Die Anmeldung zur MWST kann online bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgenommen werden: Mehrwertsteuer anmelden (admin.ch).
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