Hypothekendarlehen - unabhängige Beratung
HYPTOTHEK ALS FINANZIERUNGS-OPTION
Expertise von Vorsorge bis Vermögensaufbau
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INHALT
ÜBERSICHT
ERKLÄRUNG
FESTHYPOTHEK
VARIABLE HYPOTHEK
LIBOR HYPOTHEK
FAQ
Hypothekendarlehen als Finanzierungsoption
Ein Eigenheim als Altersvorsorge? Sehr gute Idee. Zur Finanzierung der Bau- oder Kaufkosten stehen Ihnen verschiedene Hypothekendarlehen zur Verfügung. Unsere Experten finden gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Angebot zum garantiert besten Zinssatz.
Was ist eine Hypothek?
Viele denken bei einer Hypothek nur an das Darlehen der Bank. Allerdings ist dies nicht ganz richtig. Bei der Hypothek handelt es sich vielmehr um ein als Sicherheit hinterlegtes Unterpfand. Die Immobilie, die Sie kaufen oder bauen, wird entsprechend mit der Hypothek belastet. Dieses Pfand ist Voraussetzung dafür, dass Sie den Darlehensbetrag von der Bank erhalten. Bei Zahlungsausfall hat die Bank das Recht, die Kapitalforderung beispielsweise durch eine Zwangsvollstreckung der Immobilie zu decken.
Festhypothek
Bei einer Festhypothek profitieren Sie von einem garantierten Zinssatz. Je länger diese festgesetzt wird, desto höher fällt er aus. Das heisst: Eine Festhypothek für 2 Jahre erhalten Sie womöglich bereits ab einem Zinssatz von 0,44 %. Bei 10 Jahren würde man Ihnen eventuell einen Zinssatz von 0,99 % anbieten.
Variable Hypothek
Die Zinssätze der variablen Hypothek passen sich stets den aktuellen Marktverhältnissen - der Zinsentwicklung - an. Dabei profitieren Sie von unbegrenzten Laufzeiten und der Tatsache, dass Sie die Hypothek (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) jederzeit kündigen können.
LIBOR-Hypothek
Bei einer LIBOR-Hypothek handelt es sich um Festhypotheken mit besonders kurzer Laufzeit. Der Zinssatz wird auf Basis der London Interbank Offered Rate (kurz: Libor) ausgerichtet. Ab Ende 2021 wird der Libor abgeschafft und durch den Saron als Referenzzinssatz ersetzt.
Weil die Grundpfandverschreibung eine reine Sicherungsfunktion besitzt und als Nachweis der Forderung durch einen Grundpfand dient, kommt diese in den seltensten Fällen bei Hypotheken zum Tragen. Üblich sind stattdessen Schuldbriefe - entweder in Form eines traditionellen Papier-Schuldbriefs (mit Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten) oder aber als papierloser Register-Schuldbrief. Dabei wird das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen.
Als Mindestanforderungen sind Belehnung und Tragbarkeit definiert.
Belehnung
20 % des Immobilien-Verkehrswertes müssen als Eigenkapital vorhanden sein. Beispiel: Für eine Immobilie im Wert von 900’000 CHF muss ein Hypothekennehmer 180’000 CHF Eigenkapital vorweisen. Akzeptiert werden neben Barvermögen auch ein Erbvorbezug oder Privatdarlehen. Übrigens: Sie können sowohl Säule 2 als auch Säule 3a Kapital zur Finanzierung von (teilweise selbstbewohntem) Wohneigentum verpfänden oder vorbeziehen.
Tragbarkeit
Unter dem Begriff “Tragbarkeit” versteht man, dass sämtliche Ausgaben (Unterhalt der Immobilie, Zinsen etc.) durch das Einkommen bzw. Vermögen des Hypothekennehmers gedeckt werden können. Im Regelfall fordern Banken / Versicherungen, dass die gesamten laufenden Kosten ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen.