Der Versicherungsausweis (auch: Vorsorgeausweis, Leistungsausweis, Leistungsblatt) wird jedes Jahr aufs Neue von der Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse ausgestellt und an die Versicherten ausgegeben. Der Ausweis informiert über Finanzierungsgrundlagen, Sparkapital und Leistungen bei Invalidität, bei Tod und im Alter.
Weitere Glossar-Inhalte:

Beitragsprimat
Wie viel Geld ein/e Versicherte/r als Pension erhält, wird meistens gemäss Beitragsprimat ermittelt. Dabei wird die monatliche Rente (oder Kapitalauszahlung)...

Begünstigtenordnung
Unter der Begünstigtenordnung versteht man die Reihenfolge, nach der Hinterlassene vom Todesfallkapital der Pensionskasse profitieren. Es sind vier Stufen vorgesehen....

Begünstigte
Ein oder eine Begünstigte ist die Person, die im Todesfall eines/einer Versicherten Anspruch auf vorhandenes Guthaben (Spar- oder Risikokapital) hat. Pensionskassenguthaben,...

Autonome Kasse
Eine “autonome Kasse” beschreibt eine Vorsorgeeinrichtung, die alle Risiken (Alter, Tod, Invalidität und Anlagerisiko) selber trägt. Auch Vorsorgeeinrichtungen mit eingerichteter...