Todesfallkapital

Bei Todesfallkapital handelt es sich um eine einmalige Leistung (überobligatorisch, keine Hinterlassenenrente). Diese wird von der Vorsorgeeinrichtung gemäss Begünstigtenordnung an Begünstigte ausbezahlt. Neben Pensionskassenguthaben werden auch gebundene Vorsorgeversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) und Vorsorgevereinbarungen mit Bankstiftungen unter Berücksichtigung der Begünstigtenordnung entrichtet.

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Jasin Isik
Geschäftsführer SuisseKasse GmbH

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