Bei Todesfallkapital handelt es sich um eine einmalige Leistung (überobligatorisch, keine Hinterlassenenrente). Diese wird von der Vorsorgeeinrichtung gemäss Begünstigtenordnung an Begünstigte ausbezahlt. Neben Pensionskassenguthaben werden auch gebundene Vorsorgeversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) und Vorsorgevereinbarungen mit Bankstiftungen unter Berücksichtigung der Begünstigtenordnung entrichtet.
Weitere Glossar-Inhalte:

ZGB
Die Abkürzung ZGB steht für das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Dieses dient als die systematische Zusammenfassung (Kodifikation) zentraler Teile des Privatrechts in...

Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis (auch: Vorsorgeausweis, Leistungsausweis, Leistungsblatt) wird jedes Jahr aufs Neue von der Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse ausgestellt und an die...

Umwandlungssatz
Um die Höhe der monatlichen BVG-Rente zu berechnen, wird das Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz multipliziert. Es gilt also: Je niedriger...

Todesfallkapital
Bei Todesfallkapital handelt es sich um eine einmalige Leistung (überobligatorisch, keine Hinterlassenenrente). Diese wird von der Vorsorgeeinrichtung gemäss Begünstigtenordnung an...