Die Risikobeiträge sind die Beträge, die nicht zur Bildung von Alterskapital genutzt werden, sondern lediglich die Risiken Tod und Invalidität abdecken. Risikobeiträge sind von den Pensionskassen separat auszuweisen. Autonome Kassen decken diese Risiken selbst ab, teilautonome Kassen rückversichern sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
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Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis (auch: Vorsorgeausweis, Leistungsausweis, Leistungsblatt) wird jedes Jahr aufs Neue von der Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse ausgestellt und an die...

Umwandlungssatz
Um die Höhe der monatlichen BVG-Rente zu berechnen, wird das Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz multipliziert. Es gilt also: Je niedriger...

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Bei Todesfallkapital handelt es sich um eine einmalige Leistung (überobligatorisch, keine Hinterlassenenrente). Diese wird von der Vorsorgeeinrichtung gemäss Begünstigtenordnung an...