Das Rentenalter beschreibt, ab wann eine Person die volle Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – aber auch die der Pensionskasse / beruflichen Vorsorgeeinrichtung – ohne Abzüge beziehen kann. In der Schweiz liegt das Rentenalter (auch: “Renteneintrittsalter”) aktuell bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Es ist möglich, die AHV Rente ein oder zwei Jahre vor Erreichen des Rentenalters zu beziehen (flexibles Rentenalter). Allerdings werden dabei Abzüge fällig. In der Pensionskasse beträgt das Mindestalter für eine Frühpensionierung 58 Jahre.
Weitere Glossar-Inhalte:

ZGB
Die Abkürzung ZGB steht für das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Dieses dient als die systematische Zusammenfassung (Kodifikation) zentraler Teile des Privatrechts in...

Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis (auch: Vorsorgeausweis, Leistungsausweis, Leistungsblatt) wird jedes Jahr aufs Neue von der Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse ausgestellt und an die...

Umwandlungssatz
Um die Höhe der monatlichen BVG-Rente zu berechnen, wird das Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz multipliziert. Es gilt also: Je niedriger...

Todesfallkapital
Bei Todesfallkapital handelt es sich um eine einmalige Leistung (überobligatorisch, keine Hinterlassenenrente). Diese wird von der Vorsorgeeinrichtung gemäss Begünstigtenordnung an...