Gilt das Leistungsprimat, so werden die Altersleistungen einer Pensionskasse vorab definiert. Die Beiträge ergeben sich entsprechend aus diesen definierten Leistungen. Weil sich die versicherten Leistungen durch Lohnerhöhungen ebenfalls erhöhen, verlangt die Pensionskasse Nachzahlungen. Dem Leistungsprimat steht das sog. Beitragsprimat gegenüber.
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