Die Freizügigkeitsleistung ist das Pensionskassenguthaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge inkl. Verzinsung, ohne Risikobeiträge), das beim Stellenwechsel von der Pensionskasse des alten Arbeitgebers auf die des neuen Arbeitgebers transferiert wird. Tritt ein/e Versicherter/r nicht direkt eine neue Arbeitsstelle an, so muss das Guthaben auf einer Freizügigkeitseinrichtung “geparkt” werden. Diese ist prinzipiell frei wählbar. Tut man dies nicht, tritt die Stiftung Auffangeinrichtung als Freizügigkeitseinrichtung ein.
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