Beim Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung müssen Versicherte einen gewissen Betrag einbringen, um Anrecht auf die vollen Regelleistungen zu erhalten. Dieser Einkauf wird als Eintrittsleistung bezeichnet. Die Höhe der Eintrittsleistung entspricht dem Betrag, der als Austrittsleistung beansprucht werden könnte, wenn der / die Versicherte zum gleichen Zeitpunkt aus der Vorsorgeeinrichtung austreten würde. Dabei wird hypothetisch die volle Beitragsdauer bei identischer Lohnentwicklung zugrunde gelegt. Dieses Verfahren nennt man auch Drehtürprinzip.
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