Unter der Begünstigtenordnung versteht man die Reihenfolge, nach der Hinterlassene vom Todesfallkapital der Pensionskasse profitieren. Es sind vier Stufen vorgesehen. Die erste Stufe, zu der überlebende Ehepartner, unterhaltspflichtige Kinder sowie eingetragene Lebenspartner zählen, ist per Gesetz vorgegeben. Die restlichen drei fakultativen Stufen sind dennoch in ihrer Reihenfolge einzuhalten.
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