Ein oder eine Begünstigte ist die Person, die im Todesfall eines/einer Versicherten Anspruch auf vorhandenes Guthaben (Spar- oder Risikokapital) hat. Pensionskassenguthaben, Säule 3a-Guthaben etc. werden gemäss Begünstigtenordnung ausbezahlt und fliessen als Todesfallkapital nicht direkt in die Nachlassmasse. Davon unberührt sind Pflichtteilsansprüche bei Pflichtteilsverletzungen.
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Eintrittsleistung
Beim Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung müssen Versicherte einen gewissen Betrag einbringen, um Anrecht auf die vollen Regelleistungen zu erhalten. Dieser...

EDI
Die Abkürzung EDI steht für das Eidgenössische Departement des Innern, eines der sieben Schweizer Départemente. Das EDI ist insbesondere für...

BVV3
In der Verordnung 3 zum BVG werden die Bestimmungen zur gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a) geregelt.

BVV2
Die Abkürzung BVG steht für Verordnung 2 zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Ausführungsbestimmungen zum BVG).